- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Anschrift
- 001Altenberger-Dom-Str. 2951519Odenthal
- Anschrift
- 001Scheurener Str. 80 B51519Odenthal
Margit
Frielingsdorf
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- frielingsdorf@odenthal.de
- Anschrift
- 001Altenberger-Dom-Str. 2951519Odenthal
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
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1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
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1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
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Bauvoranfrage
Ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden kann, ist oftmals nicht einfach zu beantworten. Zum Beispiel im Außenbereich kann diese Frage nicht immer sofort beantwortet werden. Durch eine Bauvoranfrage kann jederzeit die notwendige Rechtssicherheit erreicht werden. Nicht nur der Grundstückseigentümer, sondern auch Dritte können einen Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides einreichen.
Im Verfahren wird dann geprüft, ob ein Grundstück aus bauplanungsrechtlicher Sicht grundsätzlich bebaubar ist.
Einzureichen ist der Antrag auf Vorbescheid bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises.