Bauvoranfrage
Ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden kann, ist oftmals nicht einfach zu beantworten. Zum Beispiel im Außenbereich kann diese Frage nicht immer sofort beantwortet werden. Durch eine Bauvoranfrage kann jederzeit die notwendige Rechtssicherheit erreicht werden. Nicht nur der Grundstückseigentümer, sondern auch Dritte können einen Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides einreichen.
Im Verfahren wird dann geprüft, ob ein Grundstück aus bauplanungsrechtlicher Sicht grundsätzlich bebaubar ist.
Einzureichen ist der Antrag auf Vorbescheid bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises.