1. Ergänzung der Innenbereichssatzung -Lanzemich- gem. § 34 (4) BauGB
Mit der Aufstellung der Innenbereichssatzung sollte im Interesse der städtebaulichen Ordnung die Baumöglichkeit in der Ortslage Lanzemich fixiert werden. Mit der 1. Ergänzung der Innenbereichssatzung Lanzemich gem. § 34 (4) BauGB soll nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses geschaffen werden.
Hierzu erfolgt eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB.
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (erst zur Offenlage verfügbar)
Artenschutzprüfung (Stufe1) (erst zur Offenlage verfügbar)
veröffentlicht am 12.04.2021