- Anschrift
- 001Altenberger-Dom-Str. 2951519Odenthal
Barbara
Jeschonek
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat bis 18.00 Uhr. Gerne können auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- jeschonek@odenthal.de
Straßenanliegerbescheinigung
Straßenanliegerbescheinigungen werden oft von den Grundstückseigentümern / Erbbauberechtigten für die Finanzierung von Bauvorhaben benötigt. Die jeweiligen Banken fordern durch die Straßenanliegerbescheinigungen Auskunft über bereits gezahlte bzw. noch zu zahlende Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge.
Für die Ausstellung der Straßenanliegerbescheinigung wird eine Gebühr von 27,00 € erhoben.
Angaben über das Grundstück Gemarkung, Flur, Flurstück
Soweit der Antrag nicht vom Eigentümer gestellt wird, benötigt der Antragsteller eine Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers.
Baugesetzbuch (BauGB)
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)