Schülerticket
Wer kann das Deutschlandticket Schule erwerben?
Das VRS-Deutschlandticket Schule kann von allen Schülerinnen und Schülern der Realschule und des Gymnasiums erworben werden.
Wie wird das Deutschlandticket Schule beantragt?
Der Antrag auf Ausstellung eines Deutschlandticket Schule ist im Schulsekretariat der besuchten Schule abzugeben. Nach Bestätigung leitet die Schule den Antrag an die Schulverwaltung weiter.
Soweit das Deutschlandticket Schule zu Beginn eines Schuljahres ausgestellt werden soll, ist der Antrag unmittelbar nach Anmeldung an der jeweiligen Schule zu stellen. Nur bei fristgerechter Antragstellung zum 30.04. kann die rechtzeitige Ausgabe des Deutschlandtickets Schule zu Beginn des Vertragszeitraumes am 01. August eines jeden Jahres garantiert werden.
Bei Anträgen, die nach dem 30. April eingehen, kann wegen der Vielzahl der zu bearbeitenden Fälle die rechtzeitige Ausstellung des Deutschlandtickets Schule nicht garantiert werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass Fahrkosten, die infolge verspäteter Antragstellung entstehen, weil das Deutschlandticket Schule nicht ausgestellt wurde, grundsätzlich nicht erstattet werden können.
Im übrigen werden Deutschlandtickets Schule, die im Laufe eines Schuljahres beantragt werden, grundsätzlich immer zum 1. des Monats ausgestellt, der auf den Tag der Antragsbearbeitung folgt.
Alle Anträge, die bis zum 10. eines Monats bei der Wupsi eingegangen sind, werden noch zum Folgemonat bearbeitet.
Um Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung zu vermeiden, ist darauf zu achten, dass der Vordruck vollständig und gut lesbar ausgefüllt wird und alle erforderlichen Anlagen beigefügt werden.
Wie erhalte ich das Deutschlandticket Schule?
Die Deutschlandtickets Schule werden im Chipkartenformat ausgestellt und durch die Wupsi unmittelbar an die im Antragsformular angegebene Anschrift versandt.
Das Deutschlandticket Schule gilt jedoch nur in Verbindung mit einem Schülerausweis. Lediglich für eine Übergangszeit von maximal 4 Wochen nach Beginn eines jeden Schuljahres haben sich die Verkehrsträger bereit erklärt, die Gültigkeit des Deutschlandtickets Schule auch ohne Vorlage eines Schülerausweises anzuerkennen. Es ist daher dringend notwendig, sich kurzfristig nach Beginn des Schuljahres den Schulbesuch in einem Schülerausweis bestätigen zu lassen.
Für welche Fahrten und welchen Zeitraum ist das Deutschlandticket Schule gültig?
Das Deutschlandticket Schule berechtigt neben den Fahrten zwischen Wohnung und Schule und zurück (Schulweg) zu täglich beliebig häufigen Fahrten innerhalb des gesamten Verbundgebietes des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) und gilt ganztägig während des gesamten Schuljahres (einschließlich der Ferien sowie Sonn- und Feiertagen) für schulische und freizeitliche Zwecke.
Das ausgegebene Deutschlandticket Schule hat bis zum voraussichtlichen Ende des Schulbesuchs (Abschlussklasse) Gültigkeit. Endet der Schulbesuch zu einem früheren Zeitpunkt, muss das Ticket bereits dann unter Verwendung des entsprechenden in der Schule erhältlichen Formulars schriftlich gekündigt werden und an die Wupsi zurückgegeben werden. Sofern sich während der Dauer des Schulbesuchs keine Änderung ergibt, ist keine erneute Antragstellung notwendig.
Was ist bei Änderungen von Wohnort, Schule etc. bzw. bei Verlust oder Beschädigung des Deutschlandtickets Schule zu unternehmen?
Bei Veränderungen in Bezug auf Wohnort, Schule oder Bankverbindung ist die Schulverwaltung unverzüglich unter Verwendung eines Änderungsformulars, das im Schulsekretariat erhältlich ist, zu informieren. Die Änderungsmitteilung ist in der Schule abzugeben.
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Deutschlandtickets Schule stellt die Wupsi gegen Gebühr in Höhe von 10,00 EUR ein Ersatzticket aus. Bei jedem weiteren Ersatzticket innerhalb eines Schuljahres wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 EUR erhoben. Die Gebühr wird mit dem nächsten fälligen Betrag vom Konto abgebucht. Im Falle der Beschädigung ist zudem die alte Chipkarte zurückzusenden bzw. in einem der ServiceCenter der Wupsi abzugeben.
Was kostet das Deutschlandticket Schule?
Normaltarif
Das Deutschlandticket Schule wird durch den VRS derzeit ab 2024/2025 für 38,00 EUR monatlich angeboten. Tariferhöhungen durch den VRS, die erfahrungsgemäß immer zu Beginn eines Schuljahres erfolgen, können nicht ausgeschlossen werden.
Ermäßigter Tarif
Mit der fünften Verordnung zur Änderung der Schülerfahrkostenverordnung vom 28.05.2020 hat der Gesetzgeber die Höchstgrenze der Eigenanteile pro Monat für freifahrberechtigte Schülerinnen und Schüler von 12 auf 14 Euro für das erste und von 6 auf 7 Euro für das zweite freifahrberechtigte Kind einer Familie angehoben.
Die neuen Preise werden zum Schuljahresbeginn 2021/2022 am 01. August 2021 wirksam.
Eine Reduzierung des Ticketpreises auf derzeit 14,00 EUR monatlich ist möglich für Schülerinnen und Schüler, welche die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen für eine Übernahme von Schülerfahrkosten nach der Verordnung zur Ausführung des § 97, Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung – SchfkVO -) vom 16.04.2005 in der aktuell gültigen Fassung vom 30.04.2007 erfüllen. Dies sind im Einzelnen:
Die Entfernungsgrenze beträgt in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II mehr als 5,0 km.
- Wohnort in Nordrhein-Westfalen
- Ausreichende Länge des Schulweges (kürzester, zumutbarer Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule) ist die Schule der gewählten Schulform), deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen (z..B. fehlende Aufnahmekapazität).
- nicht nur vorübergehende Notwendigkeit der Benutzung eines Verkehrsmittels aus gesundheitlichen Gründen
- Es ist ein Nachweis durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses erforderlich. Für das ärztliche Zeugnis ist ein besonderer Vordruck zu verwenden, der auf Anfrage im Schulverwaltungsamt erhältlich ist. Die durch die Untersuchung entstehenden Kosten hat der Antragsteller zu tragen.
Hinweis: Sozialleistungen nach SGB II (ARGE) sind generell nicht berücksichtigungsfähig.
Bei Fragen ist Ihnen Frau Tix unter der Telefonnummer (02202) 710-155 behilflich.