Geburten

Beurkundung einer Geburt

Für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist.

Die Geburt ist innerhalb einer Woche anzuzeigen.

Kosten für Geburtsurkunden:

  • Geburtsurkunde 10€
  • Jede weitere (im gleichen Arbeitsschritt erstellte) Urkunde 5€

Für die Beurkundung einer Geburt vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Standesamt Odenthal.

 

Sie benötigen Auszüge / Urkunden vom Standesamt Odenthal?

Urkunden bzw. Abschriften der Register dürfen nur an berechtigte Personen ausgehändigt werden. Wenn Sie die Urkunde vor Ort abholen, bringen Sie bitte Ihren Ausweis mit. Falls Sie diese zugesandt haben möchten, fügen Sie am besten einen Scan / eine Kopie Ihres Ausweises als Anlage mit bei, um sich als berechtigte Person auszuweisen.

Das Standesamt Odenthal stellt ebenfalls internationale Urkunden aus.

Sie sind in Odenthal geboren und benötigen einen Auszug aus dem Geburtenregister oder eine Geburtsurkunde?

Urkunden können einfach per E-Mail (standesamt@odenthal.de) oder postalisch (Bergisch Gladbacher Str. 2 51519 Odenthal) beantragt werden.

Hierfür benötigen wir eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes und Angaben zur Geburt.

Kosten für Geburtsurkunden/Geburtenregisterauszug:

  • Geburtsurkunde/Geburtenregisterauszug 10€
  • Jede weitere (im gleichen Arbeitsschritt erstellte) Urkunde 5€

 

Sie wollen Geburt im Ausland nachbeurkunden lassen?

Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen, Begründung von Lebenspartnerschaften und Sterbefälle), die deutsche Staatsangehörige betreffen und im Ausland eingetreten sind, können in dem für Ihren Wohnort zuständigen deutschen Standesamt nachbeurkundet werden.

Die Anträge zur Nachbeurkundung eines Personenstandfalles im Ausland können Sie per E-Mail unter standesamt@odenthal.de beantragen.

Für die Nachbeurkundung vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren, so kann die Geburt auf Antrag im Geburtenregister nachbeurkundet werden.

Zuständig für die Beurkundung ist das Wohnsitzstandesamt bzw. das Standesamt des letzten Wohnsitzes der antragsberechtigten Person.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt
  • Ausweisdokumente der Eltern
  • Geburtsurkunden beider Elternteile (ggf. mit beglaubigter Übersetzung, Apostille, Legalisation)
  • Geburtsurkunde des Kindes ggf. mit beglaubigter Übersetzung, Apostille, Legalisation
  • Ggf. Eheurkunde der Kindeseltern (wenn Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist)
  • Ggf. weitere Unterlagen, je nach Einzelfall

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