Aufhebung Bebauungsplan Nr. 6 -Glöbusch-

Die Gemeinde Odenthal beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 6 -Glöbusch- mit sämtlichen Änderungen (förmliche Änderungen Nr. 1-27 und vereinfachte Änderungen Nr. 1-33) gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 ff BauGB zum Zwecke der Aufhebung aufzustellen.

In einem angestrengten Baurechtsverfahren zu einem beabsichtigten Bauvorhaben innerhalb des Plangebietes hat die 2. Kammer des Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 11.10.2023 festgestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Odenthal für den Bereich des Ortsteiles Glöbusch in Gänze unwirksam ist (Az: 2 L 1698/23). 

Für die Aufhebung eines Bebauungsplanes gelten die gleichen Vorschriften des Baugesetzbuches wie für dessen Neuaufstellung (§ 1 (8) BauGB), insofern bedarf es der Aufstellung der Aufhebung sowie der öffentlichen Auslegung des aufzuhebenden Bebauungsplanes. Im Verfahren haben sowohl die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange als auch die Bürger und Bürgerinnen die Gelegenheit, sich zur Aufhebung zu äußern. Über deren Stellungnahmen wird der Rat der Gemeinde Odenthal im Rahmen der abschließenden Beschlussfassung zur Aufhebung des Bebauungsplanes entscheiden.

Hierzu erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB.

Die Unterlagen können Sie unter folgendem Link herunterladen: OD_BP_6_Aufhebung

Bebauungsplan Nr. 24 -Küchenberg-, 4. vereinfachte Änderung

Mit der Aufstellung der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 – Küchenberg- soll eine Klarstellung der Regelung zu den Fuß-/Wohnwegen erfolgen, um die Regelungsinhalte des Bebauungsplanes hinsichtlich der inneren Erschließung eindeutig festzulegen. Es handelt sich um den umschlossenen Bereich des Hirschweges Nr. 31-83 (nur ungerade Nummern).

Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Hierzu erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB.

Die Unterlagen können Sie unter folgenden Link herunterladen: OD_BP_24_Küchenberg_4. vereinfachte Änderung

Frau Judith Benecke

Fachbereich III Planungsamt Planung, Städtebau, Vermessung, Mobilität, Klimaschutz Bauordnung
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Frau Nelly Mergner

Fachbereich III Planungsamt Planung, Städtebau, Vermessung, Mobilität, Klimaschutz
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