FAQ zur Gas- und Trinkwasserleitungsverlegung in der St.-Engelbert-Straße sowie zur Umleitungsstrecke über die Mutzbroicher Straße
Im Nachfolgenden nimmt die Verwaltung zu den häufigsten Fragen Stellung, die seit Februar 2025 zur Baumaßnahme St.-Engelbert-Straße sowie dem damit verbundenen Umbau der Mutzbroicher Straße eingegangen sind:
1. Warum wurde keine Anliegerinformationsveranstaltung durchgeführt?
Die Maßnahmen zur Verkehrsführung und Verkehrsabsicherung für Baumaßnahmen werden durch die Straßenverkehrsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises angeordnet. Dies ergibt sich aus § 45 (1)1. und (6) StVO in Verbindung mit Rndnr. 63-65 der VwV-StVO. Die Anordnung erfolgt in Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde und dem Straßenbaulastträger unter Anhörung der Feuerwehr, der Leitstelle, der Müllabfuhr, der Wupsi und anderer Träger öffentlicher Belange. Besondere Berücksichtigung finden dabei der Fußgänger-, Radfahrer-, Anlieger- sowie sonstiger Kraftfahrzeugverkehr. Die Zweckmäßigkeit von Einengungen, Sperrungen, Baustellenampeln und Umleitungen werden dabei unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften (Straßenverkehrsordnung, Sicherheits- und Arbeitsschutzrichtlinien, etc.) geprüft. Ein Mitspracherecht der Bürger ist bei diesem Prozess nicht vorgesehen und wäre wegen der vielen zu beachtenden Gesetze auch nicht zielführend.
Unabhängig davon werden Bürgereingaben vor und während der Bauzeit abgewogen. Sollten sich Details der Verkehrsführung als verbesserungswürdig herausstellen, werden ggf. Änderungen angeordnet.
2. Wie erklärt sich die sehr lange Bauzeit von 2,5 Jahren?
Wie bereits im Anliegerinformationsschreiben erwähnt, werden zuerst die Gas- und Trinkwasserleitungen erneuert. Hierfür ist eine Bauzeit von ca. 10 Monaten vorgesehen (März bis Dez. 2025). Anschließend (ab März 2026) erfolgt der Straßenausbau, der bereits seit mehreren Jahren mit ca. 14 Monaten reiner Bauzeit (ohne Berücksichtigung von Schlechtwetterzeiten) kommuniziert worden ist. Unter der Annahme, dass in den Monaten Januar und Februar frostbedingt nicht gebaut werden kann, ist mit einer Fertigstellung ca. Mitte 2027 zu rechnen.
3. Warum werden die Arbeiten zur Leitungsverlegung nicht gleichzeitig mit dem Straßenbau ausgeführt?
Leitungsverlegung und Straßenbau sind zwei unterschiedliche Gewerke, für die unterschiedliche Firmen qualifiziert sind. Aus den Vergaberichtlinien ergibt sich, dass diese Leistungen getrennt auszuschreiben sind. Daran muss sich die Verwaltung zwingend halten.
Dies ist auch sinnvoll, denn für die Leitungserneuerung ist es erforderlich, die 6 bzw. 12 m langen Rohre in einen Graben zu legen und zu verschweißen, bevor der Graben wieder verschlossen wird. Die Einbindungen in die aktive Altleitung und das Umklemmen kann wirtschaftlich nur an Straßeneinmündungen vorgenommen werden. Hierzu müssen erneute Baugruben hergestellt werden. Nach Inbetriebnahme der neuen Rohre werden die Hausanschlussleitungen erneuet bzw. umgeklemmt. Wiederholt sind Kopflöcher oder straßenkreuzende Gräben erforderlich.
All das würde einen neuen Straßenaufbau bereits wieder zerstören.
Da sowohl für die Leitungsverlegung als auch für den Straßenausbau jeweils kurze Abschnitte voll gesperrt werden müssen, können die Arbeiten auch nicht abschnittsweise zeitlich versetzt zueinander ausgeführt werden. Denn sonst könnten viele Anlieger ihre Grundstücke für längere Zeiträume nicht erreichen und auch die Baufirmen hätten keine Möglichkeit, mit ihren Lkw und Arbeitsmaschinen ihre Baustellen zu bedienen.
4. Wo sollen Gäste und Handwerker parken, wenn kein Parkraum am Haus zur Verfügung steht?
Es werden Ausweichparkplätze an der St.-Engelbert-Straße zur Verfügung gestellt. Bekommen Sie Handwerker, so kann ich Ihnen nur empfehlen, die eigenen Fahrzeuge weiter entfernt zu parken, um den Handwerkern die Stellplätze auf dem eigenen Grundstück zur Verfügung zu stellen. Gem. Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 23) beträgt die ortsüblich fußläufig zumutbare Entfernung, die den Bewohnerinnen und Bewohnern vom gefundenen Parkplatz zu ihrer Wohnung zugemutet werden kann, 1.000 m. Dieser Abstand wird mit dem Ersatzparkplatz eingehalten.
5. Kann die Waldstrecke nicht gesperrt werden, um die Pendlerströme von und nach Schildgen zu unterbinden?
Der Abschnitt zwischen der Heidberger Straße und dem Tennisplatz wird für Kfz voll gesperrt. Die Anwohner des Wohngebietes Schwarzbroich kommen somit noch von und nach Schildgen (und entlasten somit die Mutzbroicher Straße), aber die reinen „Durchfahrer“ werden ausgebremst.
6. Warum wird die Strecke Hoher Wald / Oberbech nicht freigegeben?
Eine Umfahrung über Oberbech ist reiflich geprüft worden. Nicht nur die vorhandene Fahrbahnbreite und die gemeindeeigene Straßenparzelle sind zu eng für jeglichen Begegnungsverkehr, auch ist aufgrund einer Kuppe in dem über 200 m langen, engen Bereich zwischen Fa. Gerfer und der Straße Hoher Wald kein Sichtkontakt möglich. Eine Ausweichbucht fehlt und kann aufgrund der Grundstücksverhältnisse auch nicht angelegt werden. Hinzu kommt, dass im Bereich zw. Küchenberger Str. und Zufahrt zur Fa. Gerfer kein Begegnungsverkehr mit einem Lkw möglich ist. Somit kann hier keine Umleitungsstecke eingerichtet werden.
7. Verkehrssituation beim „Links abbiegen“ aus der Mutzbroicher Str. auf die Odenthaler Str.
Die Sicht nach links ist für Ausfahrende aus der Mutzbroicher Straße aufgrund der Kurve nicht gut. Daher wird eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 20 km/ auf der Odenthaler Straße angeordnet.
Eine Ampelanlage ist nicht vorgesehen, da diese für den in Frage stehenden langen Zeitraum erhebliche Kosten verursachen würde, die bei der derzeitigen Haushaltslage kaum aufzufangen wären.
8. Wird es zu Staus auf der Mutzbroicher Straße bei der Ausfahrt auf die Odenthaler Straße kommen?
Es wird kein Stau erwartet, der länger ist, als er sich zurzeit auf der St.-Engelbert-Straße vor der Einmündung in die Odenthaler Straße bildet. Aufgrund des Einfahrtverbots in die Mutzbroicher Straße muss der gesamte Verkehr bisher über die St.-Engelbert-Straße auf die Odenthaler Straße fahren. Der selbe Verkehr wird nun über die Mutzbroicher Straße umgeleitet, es ist die gleiche Anzahl von Fahrzeugen.
9. In der Mutzbroicher Straße sollten regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden.
Die Verwaltung wird in regelmäßigen Abständen ihre mobile Messanlage aufstellen, welche die gefahrene Geschwindigkeit anzeigt und anschließend ausgewertet wird. Die Gemeinde ist jedoch nicht befugt, Geschwindigkeitsüberschreitungen zu ahnden. Auch ist die Polizei grundsätzlich nicht für Kontrollen des Verkehrs im Zusammenhang mit Baumaßnahmen zuständig. Die Verwaltung wird jedoch bei der Polizei anfragen, ob ausnahmsweise gelegentliche Kontrollen durchgeführt werden können.
10. Wird die Mutzbroicher Straße nach den 2,5 Jahren als Umleitungsstrecke kaputt gefahren sein?
Die Mutzbroicher Straße ist sowohl nach den damals als auch nach den heute geltenden „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“ ausreichend belastungsfähig ausgebaut. Die Dicke eines Straßenaufbaus wird bemessen nach der Anzahl des Schwerverkehrs (ab 10 t Achslast), der bis zum Ende des vorgesehenen Nutzungszeitraumes mit der höchsten Verkehrsbelastung zu erwarten ist. Durch das Einfahrtverbot von der St.-Engelbert-Straße ist diese "höchste Verkehrsbelastung" nie aufgetreten. Die Anzahl der Schwerfahrzeuge, die in den vergangenen 24 Jahren seit dem Straßenausbau nicht über die Mutzbroicher Straße gefahren sind, wird in den Jahren der Bauzeit, in denen sämtlicher Verkehr von der St.-Engelbert-Straße über die Mutzbroicher Straße geleitet wird, nicht annähernd erreicht. Nach den technischen Regelwerken ist die Mutzbroicher Straße somit für den Umleitungsverkehr ausrechend stark bemessen.
11. Wird garantiert, dass die Pflanzinseln in der Mutzbroicher Straße, nebst öffentlichen Parkplätzen, sowie das Einfahrtverbot aus der Str.-Engelbert-Straße nach Beendigung der Bauzeit wieder neu angelegt werden?
Ja, das kann garantiert werden, sofern zuvor nicht Gegenteiliges vom Rat beschlossen wird. Der Ausbau der Mutzbroicher Straße im Jahr 2000 beruhte auf einem vom zuständigen Ausschuss beschlossenen Ausbauprogramm und der entsprechend vom Rheinisch-Bergischen Kreis angeordneten Beschilderung. Beide werden für die Bauzeit ausgesetzt, jedoch nicht aufgehoben und sind nach Beendigung der Bautätigkeiten in der St.-Engelbert-Straße wieder herzustellen.
12. Müssen die Anlieger die Wiederherstellung der Pflanzinseln bezahlen?
Nein. Die Wiederherstellung sowie die Neubepflanzung gehen zu Lasten der Gemeinde.
Grundsätzlich können alle verkehrsführenden Maßnahmen, sollten sie sich im laufenden Betrieb als nicht ausreichend erweisen, in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, der Kreispolizeibehörde und der Gemeinde verbessert werden. Die Anregungen von Bürgern, insbesondere von direkten Anliegern, werden jederzeit gerne entgegengenommen und abgewogen!