Aktuelle Verfahren / Bekanntmachungen
Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den verschiedenen Planverfahren im Gemeindegebiet Odenthal.
Aktuelle Verfahren:
Bekanntmachung - Verlängerung Veränderungssperre für Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 89 - Ortsmitte - :
Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 89 – Ortsmitte -, im Bereich Altenberger-Dom-Straße 28-32 (Gemarkung Unterodenthal, Flur 6, Flurstücke 978, 979)
Der Rat der Gemeinde Odenthal hat am 07.07.2026 aufgrund der §§ 14, 16 und 17 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung vom 27.10.2025, BGBl. 2025 I Nr. 257 in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023) folgende Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre beschlossen:
Bekanntmachung Verlängerung Veränderungssperre
Bekanntmachung - Satzungsbeschluss über Aufhebung zum Bebauungsplan Nr. 6 - Glöbusch - :
Satzungsbeschluss über die Aufhebung zum Bebauungsplan Nr. 6 – Glöbusch –
Der Rat der Gemeinde Odenthal hat in seiner Sitzung am 07.07.2026 den Bebauungsplan Nr. 6 – Glöbusch – mit sämtlichen Änderungen des Bebauungsplans (förmliche Änderungen Nr. 1 -27 und vereinfachte Änderungen Nr. 1- 33) gemäß § 1 Abs. 8 BauGB zum Zwecke der Aufhebung als Satzung beschlossen.
Bekanntmachung Aufhebung Bebauungsplan Nr. 6 - Glöbusch -
Bebauungsplan Nr. 89 - Ortsmitte-, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Der Ausschuss für Planen, Verkehr und Versorgung der Gemeinde Odenthal als zuständiger Fachausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2026 folgenden Beschluss gefasst:
Der städtebauliche Entwurf als Grundlage für den noch zu erarbeitenden Bebauungsplan Nr. 89 Odenthal-Ortsmitte für ein Gebiet im Bereich Altenberger-Dom-Straße 28-32 (Flurstücke 4457, 1084, 1025, 1024, 998, 978, 979, 674, 444 (Gemarkung Unterodenthal Flur 6) ist gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB einschließlich der Kurzbegründung frühzeitig öffentlich auszulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Wesentlicher Inhalt der frühzeitigen Beteiligung:
Der städtebauliche Entwurf überplant den Bereich an der Altenberger-Dom-Straße, da der Erhalt eines für Odenthal prägenden Ortscharakters die bauliche Gestaltung des inmitten des Ortskernes liegenden Grundstückes aus stadtgestalterischer sowie aus Sicht des Denkmalschutzes von großer Bedeutung ist. Es ist vorrangig die Schaffung von Wohnraum vorgesehen und gleichzeitig sollen verschiedene verkehrliche Nutzungen gesteuert werden, um einer geordneten Wegeführung des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs gerecht zu werden.
Innerhalb des Bebauungsplangebiets liegen folgende Flurstücke: Gemarkung Unterodenthal, Flur 6, Flurstücke Nr. 1084, 1025, 1024, 1023, 998, 978, 979, 674 und 444; Gemarkung Unterodenthal, Flur 1, Flurstück Nr. 4457
Folgende Unterlagen liegen aus:
- Bekanntmachung Frühzeitige Beteiligung Bebauungsplan Nr. 89 - Ortsmitte -
- Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 89 - Ortsmitte -
- Städtebaulicher Entwurf Bebauungsplan Nr. 89 - Ortsmitte -
- Bebauungsplan Nr. 89 Kurzbegründung
Der vorgenannte städtebauliche Entwurf einschließlich der Kurzbegründung liegt in der Zeit von
Freitag, 03.07.2026 bis einschließlich 31.07.2026
Im Fachbereich III – Planungsamt – der Gemeinde Odenthal, Altenberger-Dom-Straße 29, 51519 Odenthal, während der Dienststunden Montags bis freitags von 08:30 bis 13:30 aus.
Aus organisatorischen Gründen bieten wir eine Terminabsprache zu den genannten Zeiten unter der Telefonnummern 02202-710 173 und 02202-710 164 an. Während der Auslegungsfrist können zur Planung Stellungnahmen insbesondere schriftlich, zur Niederschrift im Fachbereich III - Planungsamt - der Gemeinde Odenthal oder per E-Mail vorgebracht werden. Die E-Mail-Adresse lautet: planen@odenthal.de.
Oder Sie nutzen die Möglichkeit über den Beteiligungsserver.NRW. Beteiligen Sie sich! Diesen erreichen Sie über: https://beteiligung.nrw.de/portal/odenthal/beteiligung/themen/1028099
Oder Sie richten Ihre schriftliche Stellungnahme bitte an folgende Adresse:
Bürgermeisterin der Gemeinde Odenthal
Fachbereich III -Planen, Bauen & Technische Dienste -
Altenberger-Dom-Straße 29
51519 Odenthal
oder per Mail an planen@odenthal.de
Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.













