Julia
Schulte-Renn
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- schulte@odenthal.de
Sondernutzungen
Eine Sondernutzung nach Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ist die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus. Dazu gehören alle Arten der Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen (Gehwege, Parkplätze, Straßen), die etwas anderes sind als der übliche öffentliche Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr.Sondernutzungen sind grundsätzlich durch den Straßenbaulastträger (für Gemeindestraßen die Gemeinde Odenthal) erlaubnispflichtig.
Wenn Sie eine öffentliche Fläche in besonderer Weise nutzen möchten, wie z. B. für das Abstellen eines Containers oder für ein Straßenfest, ist bei der Gemeinde Odenthal zuvor ein formloser Antrag einzureichen.
Eine Grundstückszufahrt (auch Bordsteinabsenkung bzw. Gehwegüberfahrt genannt) ist nach § 18 StrWG NRW auch eine Sondernutzung.Näheres dazu ist unter dem separaten Punkt Grundstückszufahrten erläutert.
Da jede Sondernutzung auch gleichzeitig einen Eingriff in den Straßenverkehr darstellt, ist zusätzlich zur Sondernutzungserlaubnis noch eine verkehrsrechtliche Anordnung für die Beschilderung bei der Abteilung Verkehrslenkung des Rheinisch-Bergischen Kreis einzuholen ist.
Bitte stellen Sie diese Anträge möglichst ca. 3 Wochen im Voraus , damit Ihnen die Erlaubnisse / Genehmigungen rechtzeitig zum Beginn Ihres Vorhabens vorliegen.
Je nach Nutzungsdauer und Größe der in Anspruch zu nehmenden Fläche ab 30,00 €.
Die Gebühren für die verkehrsrechtliche Anordnung sind beim Rheinisch-Bergischen Kreis zu erfragen.
Formloser Antrag mit folgende Angaben:
- Grund / Anlass der Nutzung (z. B. Baumaßnahme, Fest, etc.)
- Art der Nutzung (z. B. als Lagerfläche, zum Abstellen eines Containers, zum Aufstellen von Tischen etc.)
- Lageplanauszug (z. B. aus dem Geoportal des Rheinisch-Bergischen Kreises) mit Eintragung und Bemaßung der genauen Lage und Größe der in Anspruch zu nehmenden Fläche
- geplanten Zeitpunkt und Dauer der Nutzung.
Je nach Aufwand 1 - 2 Wochen.
Die Bearbeitungszeit für die verkehrsrechtliche Genehmigung ist beim Rheinisch-Bergischen Kreis zu erfragen.
StrWG NRW
StVO