Sterbefall
Beurkundung eines Sterbefalls
Ein Sterbefall wird in der Regel durch ein Bestattungsunternehmen beim Standesamt Odenthal zur Beurkundung angemeldet.
Verstirbt eine Person, so wird der Sterbefall von dem Standesamt beurkundet in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist.
Bei den meisten Sterbefällen wird sich ein Bestattungsunternehmen um die Abwicklung der Formalitäten kümmern.
Das Bestattungsunternehmen reicht die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nimmt die Sterbeurkunden in Empfang.
Kosten für Sterbeurkunden:
- Sterbeurkunde 10€
- Jede weitere (im gleichen Arbeitsschritt erstellte) Urkunde 5€
Für die Beurkundung eines Sterbefalles vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Standesamt Odenthal.
Sie benötigen Auszüge / Urkunden vom Standesamt Odenthal?
Urkunden bzw. Abschriften der Register dürfen nur an berechtigte Personen ausgehändigt werden. Wenn Sie die Urkunde vor Ort abholen, bringen Sie bitte Ihren Ausweis mit. Falls Sie diese zugesandt haben möchten, fügen Sie am besten einen Scan / eine Kopie Ihres Ausweises als Anlage mit bei, um sich als berechtigte Person auszuweisen.
Das Standesamt Odenthal stellt ebenfalls internationale Urkunden aus.
STERBEURKUNDEN
Urkunden können einfach per E-Mail (standesamt@odenthal.de) oder postalisch (Bergisch Gladbacher Str. 2 51519 Odenthal) beantragt werden.
Hierfür benötigen wir eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes und Angaben zum Sterbefall.
Kosten für Sterbeurkunden:
- Sterbeurkunde 10€
- Jede weitere (im gleichen Arbeitsschritt erstellte) Urkunde 5€
Sie wollen einen Personenstandsfall aus dem Ausland nachbeurkunden lassen?
Nachbeurkundung von Eheschließungen, Geburten und Sterbefällen im Ausland.
Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen, Begründung von Lebenspartnerschaften und Sterbefälle), die deutsche Staatsangehörige betreffen und im Ausland eingetreten sind, können in dem für Ihren Wohnort zuständigen deutschen Standesamt nachbeurkundet werden.
Die Anträge zur Nachbeurkundung eines Personenstandfalles im Ausland können Sie per E-Mail unter standesamt@odenthal.de beantragen.
Für die Nachbeurkundung vereinbaren Sie bitte einen Termin.
NACHBEURKUNDUNG EINES STERBEFALLES IM AUSLAND
Ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland gestorben, so kann der Sterbefall auf Antrag im Sterberegister nachbeurkundet werden.
Zuständig für die Beurkundung ist das Wohnsitzstandesamt bzw. das Standesamt des letzten Wohnsitzes der antragsberechtigten Person.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls
- Ausweisdokumente antragsstellende Person
- Geburtsurkunde der verstorbenen Person (ggf. mit beglaubigter Übersetzung, Apostille, Legalisation)
- Sterbeurkunde ggf. mit beglaubigter Übersetzung, Apostille, Legalisation
- Ggf. Eheurkunde der verstorbenen Person
- Ggf. weitere Unterlagen, je nach Einzelfall