- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Anschrift
- 001Altenberger-Dom-Str. 2951519Odenthal
- Anschrift
- 001Scheurener Str. 80 B51519Odenthal
Jan
Kalandyk
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- kalandyk@odenthal.de
Julia
Schulte-Renn
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1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- schulte@odenthal.de
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Kalandyk
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1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
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1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
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Grundstückszufahrten
Die Absenkung einer Bordsteinanlage zum Zwecke der Anlegung einer Grundstückszufahrt ist nach Straßen- und Wegegesetz NRW eine Sondernutzung und somit erlaubnispflichtig. An Gemeindestraßen sowie an Gehwegen entlang von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist die Erlaubnis von der Gemeindeverwaltung einzuholen. Hierzu ist ein formloser Antrag zu stellen.
Ist ein kombinierter Rad-/Gehweg betroffen, so ist der jeweilige Straßenbaulastträger (Rheinisch-Bergischer Kreis bzw. Straßen NRW) dafür zuständig.
Nach Eingang Ihres Antrags wird ein Mitarbeiter der Gemeinde im Allgemeinen einen Ortstermin durchführen und sich bei Unklarheiten / Rückfragen mit Ihnen in Verbindung setzen. Es ist hilfreich, wenn Sie zu diesem Zwecke eine Telefonnummer angeben.
Bitte beachten Sie, dass neben der Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde zusätzlich vor dem Baubeginn auch eine verkehrsrechtliche Anordnung für die Beschilderung einer Baustelle beim Rheinisch-Bergischen Kreis einzuholen ist.
Die Baufirma zur Ausführung der Bordabsenkung wird von Ihnen gewählt und beauftragt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Firma für das Straßenbauerhandwerk in der Handwerksrolle eingetragen ist.
Pro Grundstückszufahrt 30,00 €.
Die Gebühren für die verkehrsrechtliche Anordnung sind beim Rheinisch-Bergischen Kreis zu erfragen.
Formloser Antrag mit folgende Angaben:
- Lageplanauszug (z. B. aus dem Geoportal des Rheinisch-Bergischen Kreises oder eine Kopie aus dem Bauantrag) mit Markierung der gewünschten Absenkung
- Angabe zur Gesamtlänge der gewünschten Absenkung (Achtung: die Absenkung setzt sich immer zusammen aus der tatsächlich zur Überfahrung abgesenkten Länge zuzüglich beidseitig je 1 m Übergangstein von "hoch" auf "niedrig")
- Angaben zur vorhandenen Gehwegoberfläche (Platten, Pflaster, Asphalt)
Ca. 1 - 2 Wochen.
Die Bearbeitungszeit für die verkehrsrechtliche Genehmigung ist beim Rheinisch-Bergischen Kreis zu erfragen.
StrWG NRW