Bebauungsplan Nr. 90 -Dorfstraße, Alte Kaplanei-, Offenlage
Die Gemeinde Odenthal beabsichtigt im Rahmen ihrer städtebaulichen Entwicklung den historischen Ortskern im unmittelbaren Umfeld der Kirche St. Pankratius baukulturell zu erhalten und weiterzuentwickeln. Anlass des Bebauungsplans Nr. 90 „Alte Kaplanei“ ist somit die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Erweiterung der Alten Kaplanei in Form eines Wintergartens bzw. Veranstaltungsraums sowie eines barrierefreien Zugangs mittels Aufzugs. Planerische Grundlage für die Erweiterung des Gebäudes bildet der architektonische Entwurf der Format3 GmbH Architekten + Ingenieure. Es ist ein Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) vorgesehen. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans im Sinne des § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB ist nicht erforderlich.
Hierzu erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (2) und §4 (2) BauGB.
Die Unterlagen können Sie unter folgendem Link runterladen: Bebauungsplan 90 -Dorfstraße, Alte Kaplanei-, Offenlage
Bebauungsplan Nr. 88 -Neschen- sowie 34. FNP-Änderung, Offenlage
Im Ortsteil Hüttchen der Gemeinde Odenthal befindet sich der Kindergarten St. Maria Himmelfahrt in der Trägerschaft der Stiftung Ahlemeier-Breuer in einem alten Schulgebäude. Das Gebäude und das Grundstück liegen im Eigentum der Gemeinde Odenthal. Aufgrund von erheblichen Mängeln des Altgebäudes erscheint eine Weiterführung des Kindergartenbetriebes an diesem Standort nicht sinnvoll. Zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz im Bereich von Oberodenthal ist der Betrieb eines Kindergartens notwendig. Letztendlich befürwortete das Kreisjugendamt zusammen mit dem Jugendhilfeausschuss einen Neubau eines Kindergartens im Ortsteil Neschen in Nachbarschaft zu der dortigen Grundschule. Mit dem Bau einer Kita sowie der Anlage einer multifunktional nutzbaren Sportfläche können neue Impulse für die örtliche, städtebauliche Entwicklung und infrastrukturelle Ausstattung in der Bildungslandschaft gesetzt werden. Das im Planbereich vorhandene gemeindliche Flächenpotenzial bietet neben einer Fläche für den Neubau einer Kita unter dem pädagogischen gewinnbringenden Aspekt der Nähe zur Grundschule auch unter städtebaulichen Gesichtspunkten eine Möglichkeit der Aufwertung des derzeit ungenutzten Raumes für schulisch, sportliche und kulturelle Zwecke für den Gemeinbedarf.
Anlass des Bebauungsplans Nr. 88 – Neschen - ist somit die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kita sowie der Außen- und Sportanlagen. Da der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 88 – Neschen aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist (§ 8 Abs. 2 BauGB), ist der Flächennutzungsplan an dieser Stelle zu ändern. Die 34. Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Die derzeitige Flächennutzungsplandarstellung des Plangebiets als landwirtschaftliche Fläche ist im Sinne der zukünftigen Nutzung in eine Fläche für Gemeinbedarf zu ändern.
Hierzu erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (2) und §4 (2) BauGB.
Die Unterlagen können Sie unter folgendem Link runterladen: OD_BP 88 Neschen und 34. FNP-Ä




