Kommunale Selbstverwaltung

In Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz wird Städten und Gemeinden in Deutschland das Recht auf kommunale Selbstverwaltung garantiert, d.h. sie können ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich regeln und entscheiden.

 

Dafür werden von den Bürgern die Gemeindevertreter/Ratsmitglieder und der Bürgermeister direkt gewählt.

 

Der Rat besteht in Odenthal aus 32 Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister.

 

Die kommunalpolitische Arbeit findet sodann im Gemeinderat und seinen Ausschüssen statt. Die Sitzungen sind öffentlich. Nähere Informationen finden Sie im Ratsinformationssystem. Hier finden Sie auch den aktuellen Sitzungskalender.

Ich bin dabei!

Gestalten Sie Ihre Gemeinde mit: Nehmen Sie an Rats- und Ausschusssitzungen teil, engagieren Sie sich für 'Ihr' kommunalpolitisches Thema, unterstützen Sie die Parteien und stellen Sie sich zur Wahl. Die Demokratie und die kommunale Selbstverwaltung 'lebt' von Bürgern, die Verantwortung für das Gemeinwohl übernehmen.

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Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach

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