Straßenaufbrüche

Wenn Sie beabsichtigen, zur Verlegung oder Reparatur von Ver- oder Entsorgungsleitungen oder aus anderen Gründen eine Straße aufzubrechen, so müssen Sie rechtzeitig vor Ausführungsbeginn eine Aufbruchanzeige schriftlich (per Post, Fax oder Email) einreichen.

Ein Antrag ist zurzeit nicht erforderlich, ebenso keine schriftliche Genehmigung.

Die Fertigstellung Ihrer Arbeiten ist jedoch wiederum schriftlich anzuzeigen. Gemeindemitarbeiter werden anschließend eine Abnahme der Arbeiten durchführen.

Unabhängig davon ist bei jedem Eingriff in den Straßenverkehr eine verkehrsrechtliche Anordnung für die Beschilderung bei der Abteilung Verkehrslenkung des Rheinisch-Bergischen Kreis einzuholen.

Herr Jan Kalandyk

Fachbereich III Amt für technische Dienste Grünflächen
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