Straßenaufbrüche

Wenn Sie beabsichtigen, zur Verlegung oder Reparatur von Ver- oder Entsorgungsleitungen oder aus anderen Gründen eine Straße aufzubrechen, so müssen Sie rechtzeitig vor Ausführungsbeginn eine Aufbruchanzeige schriftlich (per Post, Fax oder Email) einreichen.

Ein Antrag ist zurzeit nicht erforderlich, ebenso keine schriftliche Genehmigung.

Die Fertigstellung Ihrer Arbeiten ist jedoch wiederum schriftlich anzuzeigen. Gemeindemitarbeiter werden anschließend eine Abnahme der Arbeiten durchführen.

Unabhängig davon ist bei jedem Eingriff in den Straßenverkehr eine verkehrsrechtliche Anordnung für die Beschilderung bei der Abteilung Verkehrslenkung des Rheinisch-Bergischen Kreis einzuholen.

Herr Jan Kalandyk

Fachbereich III Amt für technische Dienste Grünflächen
Details

Service und Information

Kategorieauswahl


Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach

Bensberger Str. 85 51465 Bergisch Gladbach 0800 4555500

Aktiv Pflege Bergisches Land GmbH & Co KG

Altenberger-Dom-Straße 44 51519 Odenthal 02202 2477044

Altenberger Dom

Eugen-Heinen-Platz 2 51519 Odenthal 02174 4533

Amtsgericht Bergisch Gladbach

Schloßstraße 21 51429 Bergisch Gladbach 02204 95290

Apotheke in der Aue Petra Eckstein e.K.

Dünnerhöfe 1 51519 Odenthal 02202 9793770

Apotheke zur Post

Altenberger-Dom-Straße 18 51519 Odenthal 02202 97170

Arbeitsgericht Köln

Blumenthalstraße 33 50670 Köln 0221 77400

SITEMAP