Von der Regionalplanung zur Bauleitplanung

Die Regionalplanung ist die Raumordnung auf der Ebene der Länder. Die hat die Aufgabe, den Raum durch planerische Vorgaben (Ziele und Grundsätze), durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählt die Aufstellung des Regionalplans.

Der Regionalplan formuliert die raumordnerischen Leitvorstellungen für die nächsten mindestens zwei Jahrzehnte im Maßstab 1:50.000 im Regierungsbezirk Köln. Im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung stellt sich mit diesem Raumordnungsplan die Aufgabe, die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen. Dabei werden eine dauerhafte, großräumig ausgewogene Ordnung sowie gleichwertige Lebensverhältnisse in den Teilräumen des Landes gemäß raumordnungsrechtlichen Vorgaben angestrebt. Dazu legt die Regionalplanung Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest, die von allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Regierungsbezirk beachtet bzw. berücksichtigt werden müssen. 

Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln wurde im Juli 2025 bekanntgemacht und ersetzt den bisher gültigen Regionalplan Teilabschnitt Köln in einem räumlichen Gesamtplan. Ziel der Neuaufstellung ist es, einen zukunftsweisenden, verlässlichen und gesamträumlichen raumordnungsrechtlichen Rahmen für die Zukunft des Regierungsbezirks zu bieten. Der Teilabschnitt Blatt 05 umfasst räumlich die kreisfreien Städte Köln und Leverkusen sowie den Rheinisch-Bergischen Kreis. 

Die wichtigsten Adressaten der Regionalplanung sind die Städte und Gemeinden der Region als Träger der kommunalen Planungshoheit.

Bauleitplanung

Die Gemeinde beplant ihr Gebiet in einem gesetzlich vorgeschriebenen Zusammenspiel von Bürgern, Gemeinderat und Verwaltung. Die Bauleitplanung bildet die Grundlage für die Planung. Sie hat zur Aufgabe, bauliche und sonstige Nutzungen der Grundstücke einer Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.

Rahmenbedingungen werden im Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) dargestellt, welcher das gesamte Gemeindegebiet betrachtet. Detailplanungen finden sich in Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne) wieder, welche einzelne Bereiche oder Ortsteile umfassen.

 

Frau Judith Benecke

Fachbereich III - Bauen & Technische Dienste Planungsamt Planung, Städtebau, Vermessung, Mobilität, Klimaschutz Bauordnung
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Frau Nelly Mergner

Fachbereich III - Bauen & Technische Dienste Planungsamt Planung, Städtebau, Vermessung, Mobilität, Klimaschutz
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Service und Information


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