Von der Regionalplanung zur Bauleitplanung

Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln (GEP Region Köln) umfasst räumlich die kreisfreien Städte Köln und Leverkusen sowie den Rhein-Erft-Kreis, den Oberbergischen Kreis und den Rheinisch-Bergischen Kreis.

Als querschnittsorientierte Gesamtplanung sichert die Regionalplanung einerseits die natürlichen Lebensgrundlagen der Region, andererseits hält sie ausreichende Spielräume für die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung vor. Dazu legt die Regionalplanung Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest, die von allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Regierungsbezirk beachtet bzw. berücksichtigt werden müssen.

Das wichtigste Steuerungsinstrument zur Koordinierung dieser unterschiedlichen Raumansprüche ist der Regionalplan. Der Regionalplan bildet die zusammenfassende, übergeordnete und überörtliche Schnittstelle zwischen der Landesentwicklungsplanung und der kommunalen Bauleitplanung sowie den raumbedeutsamen Fachplanungen.

Die wichtigsten Adressaten der Regionalplanung sind die Städte und Gemeinden der Region als Träger der kommunalen Planungshoheit.

Bauleitplanung

Die Gemeinde beplant ihr Gebiet in einem gesetzlich vorgeschriebenen Zusammenspiel von Bürgern, Gemeinderat und Verwaltung. Die Bauleitplanung bildet die Grundlage für die Planung. Sie hat zur Aufgabe, bauliche und sonstige Nutzungen der Grundstücke einer Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.

Rahmenbedingungen werden im Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) dargestellt, welcher das gesamte Gemeindegebiet betrachtet. Detailplanungen finden sich in Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne) wieder, welche einzelne Bereiche oder Ortsteile umfassen.

 

Herr Jürgen Koolen

Fachbereich III Planungsamt Planung, Städtebau, Vermessung, Mobilität, Klimaschutz
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Frau Judith Benecke

Fachbereich III Planungsamt Planung, Städtebau, Vermessung, Mobilität, Klimaschutz Bauordnung
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