Einsichtnahme Bauakte

Eigentümer von Immobilien können bei der Gemeinde auf Anfrage Einsicht in die Bauakte nehmen und gegen eine Gebühr Kopien der Unterlagen erhalten. Dritte, zum Beispiel Kaufinteressenten, können mit Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers ebenfalls Akteneinsicht und Kopien erhalten.

Frau Margit Frielingsdorf

Fachbereich III Planungsamt Bauordnung
Details

Service und Information

Kategorieauswahl


Heilig Kreuz Kapelle

Kapellenweg 3 51519 Odenthal

HörStudio Zum Bergischen GmbH

Dünnerhöfe 1a 51519 Odenthal 02202 8632373

SITEMAP