Einsichtnahme Bauakte

Eigentümer von Immobilien können bei der Gemeinde auf Anfrage Einsicht in die Bauakte nehmen und gegen eine Gebühr Kopien der Unterlagen erhalten. Dritte, zum Beispiel Kaufinteressenten, können mit Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers ebenfalls Akteneinsicht und Kopien erhalten.

Herr Hans-Josef Schnepper

Fachbereich III Planungsamt Bauordnung
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