Sondernutzungen

Eine Sondernutzung nach Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ist die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus. Dazu gehören alle Arten der Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen (Gehwege, Parkplätze, Straßen), die etwas anderes sind als der übliche öffentliche Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr.Sondernutzungen sind grundsätzlich durch den Straßenbaulastträger (für Gemeindestraßen die Gemeinde Odenthal) erlaubnispflichtig.

Wenn Sie eine öffentliche Fläche in besonderer Weise nutzen möchten, wie z. B. für das Abstellen eines Containers oder für ein Straßenfest, ist bei der Gemeinde Odenthal zuvor ein formloser Antrag einzureichen.

Eine Grundstückszufahrt (auch Bordsteinabsenkung bzw. Gehwegüberfahrt genannt) ist nach § 18 StrWG NRW auch eine Sondernutzung.Näheres dazu ist unter dem separaten Punkt Grundstückszufahrten erläutert.

Da jede Sondernutzung auch gleichzeitig einen Eingriff in den Straßenverkehr darstellt, ist zusätzlich zur Sondernutzungserlaubnis noch eine verkehrsrechtliche Anordnung für die Beschilderung bei der Abteilung Verkehrslenkung des Rheinisch-Bergischen Kreis einzuholen ist.

Bitte stellen Sie diese Anträge möglichst ca. 3 Wochen im Voraus , damit Ihnen die Erlaubnisse / Genehmigungen rechtzeitig zum Beginn Ihres Vorhabens vorliegen.

Je nach Nutzungsdauer und Größe der in Anspruch zu nehmenden Fläche ab 30,00 €.

Die Gebühren für die verkehrsrechtliche Anordnung sind beim Rheinisch-Bergischen Kreis zu erfragen.

Formloser Antrag mit folgende Angaben:

  • Grund / Anlass der Nutzung (z. B. Baumaßnahme, Fest, etc.)
  • Art der Nutzung (z. B. als Lagerfläche, zum Abstellen eines Containers, zum Aufstellen von Tischen etc.)
  • Lageplanauszug (z. B. aus dem Geoportal des Rheinisch-Bergischen Kreises) mit Eintragung und Bemaßung der genauen Lage und Größe der in Anspruch zu nehmenden Fläche
  • geplanten Zeitpunkt und Dauer der Nutzung.

Je nach Aufwand 1 - 2 Wochen.

Die Bearbeitungszeit für die verkehrsrechtliche Genehmigung ist beim Rheinisch-Bergischen Kreis zu erfragen.

StrWG NRW

StVO

Herr Ron Klomfaß

Fachbereich III Amt für technische Dienste Schwerbehindertenvertretung
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Frau Julia Schulte-Renn

Fachbereich III Amt für technische Dienste
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Service und Information

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Kath. Grundschule Voiswinkel

Sankt-Engelbert-Straße 44 51519 Odenthal 02202 977990

Kath. Kindergarten St. Engelbert

Kirchweg 1 51519 Odenthal 02202 79454

Kath. Kindergarten St. Johannes der Täufer

Schallemicher Str. 2 51519 Odenthal 02207 2574

Katholische Grundschule Eikamp - Offene Ganztagsschule

Schallemicher Str. 13 51519 Odenthal 02207 96650

Kindergarten St. Mariä Himmelfahrt

Groß Grimberger Weg 13 51519 Odenthal 02174 40258

Kindergarten St. Ursula

Blumenweg 3B 51519 Odenthal 02174 4335

Kindergarten und Familienzentrum Odenthaler Kobolde e.V.

Altenberger Dom Str. 53 51519 Odenthal 02202 71235

Kindergarten Voiswinkeler Wichtel

Sankt-Engelbert-Straße 44a 51519 Odenthal +49 (0)2202 70166

Arbeiterwohlfahrt

Hauptstrasse 28 51519 Odenthal 0217441232

Kleintierpraxis Koppelberg

Bergisch Gladbacher Str. 3 51519 Odenthal 02202 9790770

https://www.klinikum-lev.de/

Am Gesundheitspark 11 51375 Leverkusen 0214 130

Kreishandwerkerschaft Bergisches Land

Altenberger-Dom-Straße 200 51467 Bergisch Gladbach 02202 93590

Kreisjugendamt

Refrather Weg 28 51469 Bergisch Gladbach 02202130

Kreispolizeibehörde

Hauptstraße 1-9 51465 Bergisch Gladbach 02202 2050

https://www.ksk-koeln.de/standorte/odenthal

Altenberger-Dom-Straße 18 51519 Odenthal 0221 2277380

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