Lärmaktionsplan

Zur Umsetzung der Umgebungsrichtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind gemäß§§ 47a –47f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.

Die Gemeinde Odenthal hat unter Beteiligung der Öffentlichkeit den Lärmaktionsplan 2024 gemäß der EU-Umgebungsrichtlinie (2002/49/EG) aufgestellt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 11.04.2024 (Phase I) und in der Zeit vom 11. - 25.06.2024 (Phase II) statt. Der Lärmaktionsplan ist durch Beschluss des Rates der Gemeinde Odenthal am 02. Juli 2024 in Kraft getreten.

Der Lärmaktionsplan kann hier heruntergeladen werden

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