- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Anschrift
- 001Altenberger-Dom-Str. 2951519Odenthal
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- 001Scheurener Str. 80 B51519Odenthal
Nelly
Mergner
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Altenberger-Dom-Str. 2951519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 173
- mergner@odenthal.de
Judith
Benecke
Rathaus
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1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Altenberger-Dom-Str. 2951519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 164
- benecke@odenthal.de
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1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
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Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) trifft Festsetzungen für die bauliche und sonstige Nutzung seines Geltungsbereichs, eines definierten Teils des Odenthaler Gemeindegebietes.
Er baut als verbindlicher Bauleitplan in der Regel auf den allgemeineren Darstellungen des Flächennutzungsplans (vorbereitender Bauleitplan) auf.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind - im Gegensatz zu den überwiegend nur für Behörden verbindlichen Darstellungen des Flächennutzungsplans - gegenüber jedermann rechtsverbindlich.
Bebauungspläne werden vom Rat der Gemeinde Odenthal als Satzung beschlossen.
Bebauungsplanübersicht der Gemeinde Odenthal

Baugesetzbuch, BauGB
Ortslagensatzung
Neben dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und den Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne) bieten die sogenannten Innen- und Außenbereichssatzungen nach den §§ 34 und 35 des Baugesetzbuches (BauGB) zwei weitere Möglichkeiten, die städtebauliche Entwicklung zu steuern.
Übersicht der Bebauungspläne und Ortslagensatzungen
Über den unten stehenden Link gelangen Sie zurinteraktiven Bebauungsplanauskunft des Rheinisch-Bergischen Kreises, in dem Sie sich die rechtskräftigen Bebauungspläne und Ortslagensatzungen auf einem Kartenhintergrund anzeigen lassen können. Diese interaktive Übersichtskarte dient als zentrale Anlaufstelle und wird regelmäßig aktualisiert.
Über eine Such- und Auskunftsfunktion werden die verfügbaren Dokumente angezeigt und können von Ihnen heruntergeladen werden. Bedienungsinformationen erhalten Sie über den Info-Button in der interaktiven Bebauungsplanübersicht.
Eigentümer, Bauherren und Planungsbüros sowie Interessierte können dort
- Aktuelle Bebauungspläne einsehen sowie die textlichen Festsetzungen
- Planungsrechtliche Vorgaben für Bauvorhaben prüfen
- Satzungen digital einsehen
Es handelt sich um ein unverbindliches Auskunftsportal, rechtsverbindliche Auskünfte werden auf schriftliche Anfrage gegen Gebühr erteilt.
Hier geht es zur kreisweiten interaktiven Bebauungsplanübersicht des Rheinisch-Bergischen Kreises.










