Etwa 12.800 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger erhalten in den kommenden Wochen ihre Wahlbenachrichtigung in Form eines Briefes für die Kommunalwahlen am Sonntag, den 14. September 2025. Bei den Kommunalwahlen werden die Mitglieder des Gemeinderates Odenthal und des Kreistages für den Rheinisch Bergischen Kreis sowie die Kandidaten für die Ämter Bürgermeister und Landrat gewählt.
Wer bis zum 24.08.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, meldet sich bitte beim Wahlamt der Gemeinde Odenthal, per Mail an wahlamt@odenthal.de oder telefonisch unter 02202 / 710-222. Persönlich sind die Kolleginnen und Kollegen des Wahlamtes im Bürgerhaus Herzogenhof, Altenberger-Dom-Str. 36 in Odenthal zu sprechen.
Übrigens: Wer schon vor dem Wahlsonntag sein Kreuzchen auf den Stimmzetteln abgeben möchte, beispielsweise, weil eine Urlaubsreise oder ein anderer Termin am 14. September ansteht, wodurch der Besuch im Wahllokal nicht möglich ist, kann bereits einige Wochen vorher per Briefwahl im Direktwahlbüro der Gemeinde Odenthal wählen (Adresse wie vor).
Hierfür öffnet das Direktwahlbüro seine Türen ab Montag, 18. August, in den Räumlichkeiten des Bürgerhaus Herzogenhof (Eingang auf der Hausseite links vom Eingang der Gaststätte) zu dessen Öffnungszeiten:
montags bis freitags, von 8 bis 12.30 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr. Samstags ist keine Briefdirektwahl möglich! Briefwahlanträge können aber jederzeit im Hausbriefkasten des Rathauses an der Altenberger-Dom-Str. 31 oder der Rathausnebenstelle Bergisch Gladbacher Str. 2 eingeworfen werden.
Bei einer persönlichen Beantragung im Direktwahlbüro sind der ausgefüllte und unterschriebene Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sowie ein Personalausweis vorzulegen. Wer für eine andere Person einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen möchte, benötigt dafür den unterschriebenen Antrag und die unterschriebene Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung der entsprechenden Person. Eine bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Eine Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist schon ab Mittwoch, 06 August 2025, möglich, da hierzu nicht zwingend die Angabe des Wahlbezirks von der Wahlbenachrichtigung für die Beantragung erforderlich ist. Allerdings kann der Versand der Wahlunterlagen einige Tage in Anspruch nehmen, je nachdem in welcher Masse diese Art der Wahl in Anspruch genommen wird.
Wer seine Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse als an die Wohnanschrift geschickt haben möchte, gibt diese abweichende Versandanschrift bitte bei der Beantragung mit an.
Die Online-Beantragung kann per Mail an wahlamt@odenthal.de oder über diesen Link erfolgen. Eine weitere Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen zu beantragen ist es, den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung mittels Smartphone zu nutzen.
Die mündliche (telefonische) Beantragung eines Wahlscheins nebst Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
Gemeinde Odenthal
Wahlamt