Allgemeine Informationen und Links zum Thema Hochwasser finden Sie auf der Seite des Rheinisch-Bergischen Kreises.
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Informationen der IHK Köln für flutgeschädigte Unternehmen
Do, 24.02.2022 | 10:04 Uhr
Die Wiederaufbauhilfe sieht eigentlich eine Förderung in Höhe von 80 Prozent der Schadenssumme vor. Für besonders schwere Fälle gibt es allerdings eine Härtefallregelung mit 100 Prozent Deckung. Diese kommt für Betriebe in Frage, die zum Beispiel in Relation zum Schadensersatz besonders hohe Neuanschaffungskosten haben oder vor der Flut eine Elementarschadensversicherung abschließen wollten, aber nachweislich nicht konnten. Unsere Fluthilfe-Team berät Sie gerne, wenn Sie sich fragen, ob Sie diese Regelung womöglich in Anspruch nehmen können.
Anfang dieser Woche sind erneut die FAQs der NRW-Bank zur Fluthilfe aktualisiert worden. Sachverständige sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater möchten wir außerdem auf eine Online-Veranstaltung zur Schadensbegutachtung hinweisen.
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Die Diakonie bietet ab sofort Beratung für Hochwassergeschädigte
Mi, 09.02.2022 | 08:01 Uhr
„Hier helfen zu können, ist ein gutes Gefühl“
Diakonie finanziert zusätzliches Angebot „Mobile Beratung Hochwasserhilfen“
Seit Februar bietet das Diakonische Werk Köln und Region montags im evangelischen Gemeindezentrum in Hoffnungsthal eine kostenfreie Sprechstunde für alle an, die vom Hochwasser betroffen sind. Das Beratungsangebot wird finanziert aus Spendenmitteln der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe und der Diakonie Katastrophenhilfe. „Hier helfen zu können, ist ein gutes Gefühl, auch weil es dazu beitragen kann, die Handlungsfähigkeit der Menschen wiederherzustellen“, hat Andrea Schnackertz schon in den ersten vier Wochen festgestellt. „Der Gesprächsbedarf ist sehr hoch, die Menschen können das nicht vergessen,“ so die erfahrene Sozialarbeiterin. Sie steht allen von der Flut betroffenen Menschen mit Rat und Tat zur Seite, unabhängig von Konfession, Alter und Herkunft. „Ich höre mir ihre Sorgen und Nöte an und unterstütze sie im Dschungel der Antragstellungen.“ Die Mobile Beratung Hochwasserhilfen unterstützt beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen, hilft bei Fragen zu Haushaltsbeihilfen und vermittelt zu weiterführenden Hilfsangeboten. Individuelle Terminvereinbarungen sind ebenso möglich wie Hausbesuche, im Raum Odenthal in der Regel montags, aber auch an anderen Tagen ist die Mobile Beratung flexibel und telefonisch erreichbar.
Kontakt: Andrea Schnackertz, Telefon 0163 711 75 93, E-Mail: andrea.schnackertz@diakonie-koeln.de
Sprechstunde im Baumhofshaus der Evangelischen Kirche Volberg – Hoffnungsthal, Volberg 4, 1. Etage, 51503 Rösrath“
Postadresse: Diakonisches Werk Köln und Region,
Andrea Schnackertz, Kartäusergasse 9-11, 50678 Köln
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Kommunale Bestätigung als Zugangsvoraussetzung zum Wiederaufbau für nicht-kommunale Träger
Fr, 14.01.2022 | 11:28 Uhr
Bei nicht-kommunalen Trägern von Bildung –, Kultur –, Sport – und sonstige Infrastruktureinrichtungen muss nach Nummer 6.5.3.3 der FRL die Erforderlichkeit des Projektes durch die jeweilige Gemeinde oder die zuständige Stelle bestätigt werden. Dies ist Voraussetzung für eine Förderung beziehungsweise den Mittelabruf beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Zielsetzung dieser Regelung ist, dass kein Wiederaufbau von Infrastrukturen unterstützt wird, der den kommunalen Interessen widerspricht oder in Bezug auf die Wiederherstellung der Infrastruktur als nicht erforderlich angesehen wird.
Insbesondere Vereine hatten in den vergangenen Wochen von Herausforderungen berichtet, die entsprechende Erklärung zu erhalten. Die Erklärung kann von Antragstellern am Rechner ausgefüllt und an die Gemeindeverwaltung per Email zugeleitet werden. Das von der Gemeindeverwaltung bearbeitete Formular wird den Antragstellern dann per Email zurückübersandt. Diese können das Dokument dann im Förderportal des Landes hochladen.
Ansprechpartner:
Sabine Kolf, Tel. 02202 710 103, E-Mail: kolf@odenthal.de
Martina Schünke, Tel. 02202 710 101, E-Mail: schuenke@odenthal.de