Auf Grund einer Gesetzesänderung sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung von Ausweisdokumenten, papierbasierte Passbilder nicht mehr zugelassen.
Wer ein Ausweisdokument beantragt, kann das erforderliche biometrische Lichtbild ab dem 2. Mai 2025 direkt vor Ort im Bürgerbüro machen lassen. Die Bundesdruckerei stellt der Gemeindeverwaltung dazu ein PointID®-Fototerminal zur Verfügung.
Bei den Terminals handelt es sich nicht um die typischen von Wänden umgebenen Fotokabinen. Der PointID® passt sich in der Höhe automatisch an die Person an, die vor PointID® steht oder sitzt. So kann das Gerät auch problemlos auf einem Stuhl sitzend und von Rollstuhlfahrer*innen zur Erstellung biometrisch konformer Lichtbilder genutzt werden. In der Regel kann die antragstellende Person dies selbstständig durchführen, da das Gerät über eine Menüführung verfügt, die Hinweise zur richtigen Bilderstellung gibt. Dabei wird auch direkt geprüft, ob die erstellten Bilder den biometrischen Anforderungen entsprechen. erfassen können. Ihre Daten werden digital an die Sachbearbeiter*innen des Bürgerbüros weitergeleitet.
Ausgedruckte Lichtbilder werden für Ausweisdokumente nicht mehr akzeptiert
Ausgedruckte Lichtbilder (egal ob selbst ausgedruckt oder vom Fotografen) werden für die genannten Dokumente nicht mehr akzeptiert. Die Umstellung dient dazu, die Sicherheit zu erhöhen, indem Ausweisdokumente mit aktuelleren und fälschungssicheren Fotos versehen werden.
Gebühren durch Bundesverordnungen festgeschrieben
Wird das Lichtbild direkt vor Ort in der Behörde aufgenommen, erhöht sich die Gebühr für das beantragte Dokument gem. den Vorschriften um 6,00 €.
Bei Bildern von außerhalb muss digitale Übermittlung sichergestellt sein
Auch nach dem 1. Mai 2025 können Bürger*innen ihr Lichtbild weiterhin außerhalb der Behörde bei einem Fotodienstleister anfertigen lassen. Allerdings ist dann eine elektronische Übermittlung an das Bürgerbüro erforderlich, die über einen vom Bund zertifizierten privaten Cloud-Betreiber erfolgen muss. Hier gelten gewisse festgeschriebene technische Richtlinien, um z. B. Fälschungssicherheit zu gewährleisten.
Wer also weiterhin beim Fotodienst seiner Wahl das Passfoto machen lassen möchte, sollte sich vorab vergewissern, dass die digitale Übermittlung an das gemeindliche Bürgerbüro überhaupt möglich ist.
Hier erhalten Sie eine Übersicht, wo es zertifizierte Fotostudios für die digitale Bildübermittlung gibt:
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Für Führerscheinbeantragung weiterhin Lichtbilder auf Papier erforderlich
Im Bürgerbüro Odenthal ist es auch möglich im Auftrage des Rheinisch Bergischen Kreises Anträge auf Erteilung von Fahrerlaubnissen zu stellen. Das Verfahren und die Rechtsgrundlagen für das Führerscheinwesen sind aber völlig unterschiedlich zu denen des Passwesens. Es handelt sich dabei um eine Servicedienstleistung für das Straßenverkehrsamt des Rheinisch Bergischen Kreises.
Das System des Rheinisch-Bergischen Kreises sowie das Führerschein-Fachverfahren ermöglichen keine digitale und medienbruchfreie Übermittlung von Bildern.
Gleichzeitig werden die digitalen Lichtbilder für Ausweisdokumente ausschließlich in das jeweilige behördliche IT-Fachverfahren der Gemeinde Odenthal und der Bundesdruckerei übermittelt. Eine Weitergabe der Bilder an die Bürger*innen für andere Zwecke als die Erstellung von Ausweisdokumenten ist weder vorgesehen noch erlaubt.
Bei der Beantragung von Führerscheinen sind nach wie vor klassische Lichtbilder auf Papier erforderlich!Die Gemeindeverwaltung hat darauf leider keinen Einfluss und bittet die damit ggf. entstehenden Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Kontakt:
buergerbuero@odenthal.de
Tel. 02202 / 710 - 132 oder -133