Ehefähigkeitszeugnis

Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Ehefähigkeitszeugnisse werden von manchen Staaten bei einer Eheschließung im Ausland gefordert.

Ausgestellt werden kann das Ehefähigkeitszeugnis von Ihrem Wohnsitzstandesamt bzw. dem Standesamt Ihres letzten Wohnsitzes.

 

Welche Unterlagen zur Beantragung von Nöten sind erfahren Sie beim Standesamt Odenthal unter 02202710-113 oder standesamt@odenthal.de.

 

Durch ein Ehefähigkeitszeugnis wird nachgewiesen, dass einer Eheschließung des deutschen Staatsangehörigen mit der – namentlich anzugebenden – ausländischen Staatsangehörigen Person nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht und die Ehefähigkeit gegeben ist.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig!

Nach der erfolgten Eheschließung sollten Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst durch die zuständigen Behörden des jeweiligen Staates beglaubigen (Apostille) oder gegebenenfalls durch die zuständige deutsche Botschaft im Ausland legalisieren lassen (Legalisation).

Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Namensrecht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, sollten Sie nach Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik, mit dem Standesamt abklären, ob für Sie als deutsche Staatsangehörige/deutscher Staatsangehöriger, die in Ihrer Heiratsurkunde vermerkte Namenswahl, auch in der Bundesrepublik wirksam ist. Gegebenenfalls kann auch nachträglich bei dem hiesigen Standesamt von den Ehegatten eine gemeinsame Namenserklärung abgegeben werden.
 

Hierzu vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.

 

Weitere Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in dem jeweiligen Staat, aber auch die Botschaft des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben.

Service und Information


Naturheilpraxis Martina Heimbach

Bergisch Gladbacher Str. 5 51519 Odenthal 02202 9790043

Naturheilpraxis Ursula Hillringhaus

Auf dem Heidchen 13 51519 Odenthal 02174 4959784

Nostalgiemetzgerei „Bergische Tradition“

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