Nachbeurkundungen aus dem Ausland

Sie wollen einen Personenstandsfall aus dem Ausland nachbeurkunden lassen?

Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen, Begründung von Lebenspartnerschaften und Sterbefälle), die deutsche Staatsangehörige betreffen und im Ausland eingetreten sind, können in dem für Ihren Wohnort zuständigen deutschen Standesamt nachbeurkundet werden.

Die Anträge zur Nachbeurkundung eines Personenstandfalles im Ausland können Sie per E-Mail unter standesamt@odenthal.de beantragen.

 

Nachbeurkundung von Eheschließungen im Ausland.

Sollten Sie Ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintragung Ihrer Ehe im Eheregister stellen.

Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass mindestens einer der Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Zuständig für die Beurkundung ist das Wohnsitzstandesamt bzw. das Standesamt des letzten Wohnsitzes der Antragsberechtigten Person.

 

Erforderliche Unterlagen:

Antrag auf Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Ausweisdokumente der Eheschließenden

Geburtsurkunden beider Eheschließenden (ggf. mit beglaubigter Übersetzung, Apostille, Legalisation)

Heiratsurkunde ggf. mit beglaubigter Übersetzung, Apostille, Legalisation

Ggf. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder (wenn Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist)

Ggf. weitere Unterlagen, je nach Einzelfall

 

 

Nachbeurkundung von Geburten im Ausland.

Ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren, so kann die Geburt auf Antrag im Geburtenregister nachbeurkundet werden.

Zuständig für die Beurkundung ist das Wohnsitzstandesamt bzw. das Standesamt des letzten Wohnsitzes der Antragsberechtigten Person.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt
  • Ausweisdokumente der Eltern
  • Geburtsurkunden beider Elternteile (ggf. mit beglaubigter Übersetzung, Apostille, Legalisation)
  • Geburtsurkunde des Kindes ggf. mit beglaubigter Übersetzung, Apostille, Legalisation
  • Ggf. Eheurkunde der Kindeseltern (wenn Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist)
  • Ggf. weitere Unterlagen, je nach Einzelfall

 

 

Nachbeurkundung von Sterbefällen im Ausland

Ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland gestorben, so kann der Sterbefall auf Antrag im Sterberegister nachbeurkundet werden.

Zuständig für die Beurkundung ist das Wohnsitzstandesamt bzw. das Standesamt des letzten Wohnsitzes der Antragsberechtigten Person.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls
  • Ausweisdokumente antragsstellende Person
  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person (ggf. mit beglaubigter Übersetzung, Apostille, Legalisation)
  • Sterbeurkunde ggf. mit beglaubigter Übersetzung, Apostille, Legalisation
  • Ggf. Eheurkunde der verstorbenen Person
  • Ggf. weitere Unterlagen, je nach Einzelfall

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