Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- Wichtige Information: Neue Regelung für Passbilder ab dem 01.05.2025
- Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Sie für neue Ausweisdokumente keine Papierfotos mehr mitbringen.
Stattdessen steht im Bürgerbüro ein Self-Service-Terminal zur Verfügung. Dort können Sie: - ein biometrisches Passfoto machen,
- Ihre Fingerabdrücke abgeben,
- und Ihre Unterschrift erfassen.
- Alle Daten werden digital an die Sachbearbeiter*innen weitergeleitet.
Die Nutzung des Terminals kostet 6,00 Euro. - Wenn Sie ein Foto aus einem Fotostudio verwenden möchten, muss dieses elektronisch und über einen sicheren Übertragungsweg direkt an das Bürgerbüro geschickt werden.
Selbst aufgenommene Passfotos, zum Beispiel mit dem Handy oder zu Hause, sind nicht erlaubt.
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021
Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
---|---|
Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
Zusatzgebühr bei Nutzung des digitalen Passbildaufnahmegerätes (PointID) | 6 Euro |
Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN. | gebührenfrei |
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ca. 2-3 Wochen
Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- Wichtige Information: Neue Regelung für Passbilder ab dem 01.05.2025
- Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Sie für neue Ausweisdokumente keine Papierfotos mehr mitbringen.
Stattdessen steht im Bürgerbüro ein Self-Service-Terminal zur Verfügung. Dort können Sie: - ein biometrisches Passfoto machen,
- Ihre Fingerabdrücke abgeben,
- und Ihre Unterschrift erfassen.
- Alle Daten werden digital an die Sachbearbeiter*innen weitergeleitet.
Die Nutzung des Terminals kostet 6,00 Euro. - Wenn Sie ein Foto aus einem Fotostudio verwenden möchten, muss dieses elektronisch und über einen sicheren Übertragungsweg direkt an das Bürgerbüro geschickt werden.
Selbst aufgenommene Passfotos, zum Beispiel mit dem Handy oder zu Hause, sind nicht erlaubt.
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021
Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
---|---|
Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
Zusatzgebühr bei Nutzung des digitalen Passbildaufnahmegerätes (PointID) | 6 Euro |
Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN. | gebührenfrei |
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ca. 2-3 Wochen
Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- Wichtige Information: Neue Regelung für Passbilder ab dem 01.05.2025
- Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Sie für neue Ausweisdokumente keine Papierfotos mehr mitbringen.
Stattdessen steht im Bürgerbüro ein Self-Service-Terminal zur Verfügung. Dort können Sie: - ein biometrisches Passfoto machen,
- Ihre Fingerabdrücke abgeben,
- und Ihre Unterschrift erfassen.
- Alle Daten werden digital an die Sachbearbeiter*innen weitergeleitet.
Die Nutzung des Terminals kostet 6,00 Euro. - Wenn Sie ein Foto aus einem Fotostudio verwenden möchten, muss dieses elektronisch und über einen sicheren Übertragungsweg direkt an das Bürgerbüro geschickt werden.
Selbst aufgenommene Passfotos, zum Beispiel mit dem Handy oder zu Hause, sind nicht erlaubt.
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021
Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
---|---|
Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
Zusatzgebühr bei Nutzung des digitalen Passbildaufnahmegerätes (PointID) | 6 Euro |
Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN. | gebührenfrei |
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ca. 2-3 Wochen
Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- Wichtige Information: Neue Regelung für Passbilder ab dem 01.05.2025
- Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Sie für neue Ausweisdokumente keine Papierfotos mehr mitbringen.
Stattdessen steht im Bürgerbüro ein Self-Service-Terminal zur Verfügung. Dort können Sie: - ein biometrisches Passfoto machen,
- Ihre Fingerabdrücke abgeben,
- und Ihre Unterschrift erfassen.
- Alle Daten werden digital an die Sachbearbeiter*innen weitergeleitet.
Die Nutzung des Terminals kostet 6,00 Euro. - Wenn Sie ein Foto aus einem Fotostudio verwenden möchten, muss dieses elektronisch und über einen sicheren Übertragungsweg direkt an das Bürgerbüro geschickt werden.
Selbst aufgenommene Passfotos, zum Beispiel mit dem Handy oder zu Hause, sind nicht erlaubt.
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021
Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
---|---|
Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
Zusatzgebühr bei Nutzung des digitalen Passbildaufnahmegerätes (PointID) | 6 Euro |
Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN. | gebührenfrei |
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ca. 2-3 Wochen
Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- Wichtige Information: Neue Regelung für Passbilder ab dem 01.05.2025
- Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Sie für neue Ausweisdokumente keine Papierfotos mehr mitbringen.
Stattdessen steht im Bürgerbüro ein Self-Service-Terminal zur Verfügung. Dort können Sie: - ein biometrisches Passfoto machen,
- Ihre Fingerabdrücke abgeben,
- und Ihre Unterschrift erfassen.
- Alle Daten werden digital an die Sachbearbeiter*innen weitergeleitet.
Die Nutzung des Terminals kostet 6,00 Euro. - Wenn Sie ein Foto aus einem Fotostudio verwenden möchten, muss dieses elektronisch und über einen sicheren Übertragungsweg direkt an das Bürgerbüro geschickt werden.
Selbst aufgenommene Passfotos, zum Beispiel mit dem Handy oder zu Hause, sind nicht erlaubt.
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021
Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
---|---|
Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
Zusatzgebühr bei Nutzung des digitalen Passbildaufnahmegerätes (PointID) | 6 Euro |
Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN. | gebührenfrei |
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ca. 2-3 Wochen
Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- Wichtige Information: Neue Regelung für Passbilder ab dem 01.05.2025
- Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Sie für neue Ausweisdokumente keine Papierfotos mehr mitbringen.
Stattdessen steht im Bürgerbüro ein Self-Service-Terminal zur Verfügung. Dort können Sie: - ein biometrisches Passfoto machen,
- Ihre Fingerabdrücke abgeben,
- und Ihre Unterschrift erfassen.
- Alle Daten werden digital an die Sachbearbeiter*innen weitergeleitet.
Die Nutzung des Terminals kostet 6,00 Euro. - Wenn Sie ein Foto aus einem Fotostudio verwenden möchten, muss dieses elektronisch und über einen sicheren Übertragungsweg direkt an das Bürgerbüro geschickt werden.
Selbst aufgenommene Passfotos, zum Beispiel mit dem Handy oder zu Hause, sind nicht erlaubt.
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021
Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
---|---|
Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
Zusatzgebühr bei Nutzung des digitalen Passbildaufnahmegerätes (PointID) | 6 Euro |
Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN. | gebührenfrei |
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ca. 2-3 Wochen
Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- Wichtige Information: Neue Regelung für Passbilder ab dem 01.05.2025
- Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Sie für neue Ausweisdokumente keine Papierfotos mehr mitbringen.
Stattdessen steht im Bürgerbüro ein Self-Service-Terminal zur Verfügung. Dort können Sie: - ein biometrisches Passfoto machen,
- Ihre Fingerabdrücke abgeben,
- und Ihre Unterschrift erfassen.
- Alle Daten werden digital an die Sachbearbeiter*innen weitergeleitet.
Die Nutzung des Terminals kostet 6,00 Euro. - Wenn Sie ein Foto aus einem Fotostudio verwenden möchten, muss dieses elektronisch und über einen sicheren Übertragungsweg direkt an das Bürgerbüro geschickt werden.
Selbst aufgenommene Passfotos, zum Beispiel mit dem Handy oder zu Hause, sind nicht erlaubt.
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021
Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
---|---|
Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
Zusatzgebühr bei Nutzung des digitalen Passbildaufnahmegerätes (PointID) | 6 Euro |
Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN. | gebührenfrei |
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ca. 2-3 Wochen
Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- Wichtige Information: Neue Regelung für Passbilder ab dem 01.05.2025
- Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Sie für neue Ausweisdokumente keine Papierfotos mehr mitbringen.
Stattdessen steht im Bürgerbüro ein Self-Service-Terminal zur Verfügung. Dort können Sie: - ein biometrisches Passfoto machen,
- Ihre Fingerabdrücke abgeben,
- und Ihre Unterschrift erfassen.
- Alle Daten werden digital an die Sachbearbeiter*innen weitergeleitet.
Die Nutzung des Terminals kostet 6,00 Euro. - Wenn Sie ein Foto aus einem Fotostudio verwenden möchten, muss dieses elektronisch und über einen sicheren Übertragungsweg direkt an das Bürgerbüro geschickt werden.
Selbst aufgenommene Passfotos, zum Beispiel mit dem Handy oder zu Hause, sind nicht erlaubt.
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021
Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
---|---|
Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
Zusatzgebühr bei Nutzung des digitalen Passbildaufnahmegerätes (PointID) | 6 Euro |
Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN. | gebührenfrei |
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
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Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ca. 2-3 Wochen
Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- Wichtige Information: Neue Regelung für Passbilder ab dem 01.05.2025
- Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Sie für neue Ausweisdokumente keine Papierfotos mehr mitbringen.
Stattdessen steht im Bürgerbüro ein Self-Service-Terminal zur Verfügung. Dort können Sie: - ein biometrisches Passfoto machen,
- Ihre Fingerabdrücke abgeben,
- und Ihre Unterschrift erfassen.
- Alle Daten werden digital an die Sachbearbeiter*innen weitergeleitet.
Die Nutzung des Terminals kostet 6,00 Euro. - Wenn Sie ein Foto aus einem Fotostudio verwenden möchten, muss dieses elektronisch und über einen sicheren Übertragungsweg direkt an das Bürgerbüro geschickt werden.
Selbst aufgenommene Passfotos, zum Beispiel mit dem Handy oder zu Hause, sind nicht erlaubt.
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021
Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
---|---|
Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
Zusatzgebühr bei Nutzung des digitalen Passbildaufnahmegerätes (PointID) | 6 Euro |
Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN. | gebührenfrei |
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ca. 2-3 Wochen
Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- Wichtige Information: Neue Regelung für Passbilder ab dem 01.05.2025
- Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Sie für neue Ausweisdokumente keine Papierfotos mehr mitbringen.
Stattdessen steht im Bürgerbüro ein Self-Service-Terminal zur Verfügung. Dort können Sie: - ein biometrisches Passfoto machen,
- Ihre Fingerabdrücke abgeben,
- und Ihre Unterschrift erfassen.
- Alle Daten werden digital an die Sachbearbeiter*innen weitergeleitet.
Die Nutzung des Terminals kostet 6,00 Euro. - Wenn Sie ein Foto aus einem Fotostudio verwenden möchten, muss dieses elektronisch und über einen sicheren Übertragungsweg direkt an das Bürgerbüro geschickt werden.
Selbst aufgenommene Passfotos, zum Beispiel mit dem Handy oder zu Hause, sind nicht erlaubt.
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021
Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
---|---|
Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
Zusatzgebühr bei Nutzung des digitalen Passbildaufnahmegerätes (PointID) | 6 Euro |
Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN. | gebührenfrei |
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ca. 2-3 Wochen
Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- Wichtige Information: Neue Regelung für Passbilder ab dem 01.05.2025
- Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Sie für neue Ausweisdokumente keine Papierfotos mehr mitbringen.
Stattdessen steht im Bürgerbüro ein Self-Service-Terminal zur Verfügung. Dort können Sie: - ein biometrisches Passfoto machen,
- Ihre Fingerabdrücke abgeben,
- und Ihre Unterschrift erfassen.
- Alle Daten werden digital an die Sachbearbeiter*innen weitergeleitet.
Die Nutzung des Terminals kostet 6,00 Euro. - Wenn Sie ein Foto aus einem Fotostudio verwenden möchten, muss dieses elektronisch und über einen sicheren Übertragungsweg direkt an das Bürgerbüro geschickt werden.
Selbst aufgenommene Passfotos, zum Beispiel mit dem Handy oder zu Hause, sind nicht erlaubt.
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021
Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
---|---|
Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
Zusatzgebühr bei Nutzung des digitalen Passbildaufnahmegerätes (PointID) | 6 Euro |
Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN. | gebührenfrei |
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ca. 2-3 Wochen
Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- Wichtige Information: Neue Regelung für Passbilder ab dem 01.05.2025
- Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Sie für neue Ausweisdokumente keine Papierfotos mehr mitbringen.
Stattdessen steht im Bürgerbüro ein Self-Service-Terminal zur Verfügung. Dort können Sie: - ein biometrisches Passfoto machen,
- Ihre Fingerabdrücke abgeben,
- und Ihre Unterschrift erfassen.
- Alle Daten werden digital an die Sachbearbeiter*innen weitergeleitet.
Die Nutzung des Terminals kostet 6,00 Euro. - Wenn Sie ein Foto aus einem Fotostudio verwenden möchten, muss dieses elektronisch und über einen sicheren Übertragungsweg direkt an das Bürgerbüro geschickt werden.
Selbst aufgenommene Passfotos, zum Beispiel mit dem Handy oder zu Hause, sind nicht erlaubt.
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021
Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
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Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
Zusatzgebühr bei Nutzung des digitalen Passbildaufnahmegerätes (PointID) | 6 Euro |
Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN. | gebührenfrei |
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
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Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
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Ca. 2-3 Wochen
Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- Wichtige Information: Neue Regelung für Passbilder ab dem 01.05.2025
- Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Sie für neue Ausweisdokumente keine Papierfotos mehr mitbringen.
Stattdessen steht im Bürgerbüro ein Self-Service-Terminal zur Verfügung. Dort können Sie: - ein biometrisches Passfoto machen,
- Ihre Fingerabdrücke abgeben,
- und Ihre Unterschrift erfassen.
- Alle Daten werden digital an die Sachbearbeiter*innen weitergeleitet.
Die Nutzung des Terminals kostet 6,00 Euro. - Wenn Sie ein Foto aus einem Fotostudio verwenden möchten, muss dieses elektronisch und über einen sicheren Übertragungsweg direkt an das Bürgerbüro geschickt werden.
Selbst aufgenommene Passfotos, zum Beispiel mit dem Handy oder zu Hause, sind nicht erlaubt.
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021
Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
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Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
Zusatzgebühr bei Nutzung des digitalen Passbildaufnahmegerätes (PointID) | 6 Euro |
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Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
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Ca. 2-3 Wochen
Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- Wichtige Information: Neue Regelung für Passbilder ab dem 01.05.2025
- Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Sie für neue Ausweisdokumente keine Papierfotos mehr mitbringen.
Stattdessen steht im Bürgerbüro ein Self-Service-Terminal zur Verfügung. Dort können Sie: - ein biometrisches Passfoto machen,
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- und Ihre Unterschrift erfassen.
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Die Nutzung des Terminals kostet 6,00 Euro. - Wenn Sie ein Foto aus einem Fotostudio verwenden möchten, muss dieses elektronisch und über einen sicheren Übertragungsweg direkt an das Bürgerbüro geschickt werden.
Selbst aufgenommene Passfotos, zum Beispiel mit dem Handy oder zu Hause, sind nicht erlaubt.
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Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
---|---|
Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
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Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
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Ca. 2-3 Wochen
Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- Wichtige Information: Neue Regelung für Passbilder ab dem 01.05.2025
- Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Sie für neue Ausweisdokumente keine Papierfotos mehr mitbringen.
Stattdessen steht im Bürgerbüro ein Self-Service-Terminal zur Verfügung. Dort können Sie: - ein biometrisches Passfoto machen,
- Ihre Fingerabdrücke abgeben,
- und Ihre Unterschrift erfassen.
- Alle Daten werden digital an die Sachbearbeiter*innen weitergeleitet.
Die Nutzung des Terminals kostet 6,00 Euro. - Wenn Sie ein Foto aus einem Fotostudio verwenden möchten, muss dieses elektronisch und über einen sicheren Übertragungsweg direkt an das Bürgerbüro geschickt werden.
Selbst aufgenommene Passfotos, zum Beispiel mit dem Handy oder zu Hause, sind nicht erlaubt.
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021
Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
---|---|
Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
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Ca. 2-3 Wochen
Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
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- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
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- Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Sie für neue Ausweisdokumente keine Papierfotos mehr mitbringen.
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Selbst aufgenommene Passfotos, zum Beispiel mit dem Handy oder zu Hause, sind nicht erlaubt.
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Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
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Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
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Ca. 2-3 Wochen
Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
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- Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Sie für neue Ausweisdokumente keine Papierfotos mehr mitbringen.
Stattdessen steht im Bürgerbüro ein Self-Service-Terminal zur Verfügung. Dort können Sie: - ein biometrisches Passfoto machen,
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- und Ihre Unterschrift erfassen.
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Selbst aufgenommene Passfotos, zum Beispiel mit dem Handy oder zu Hause, sind nicht erlaubt.
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021
Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
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Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
Zusatzgebühr bei Nutzung des digitalen Passbildaufnahmegerätes (PointID) | 6 Euro |
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Ca. 2-3 Wochen
Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- Wichtige Information: Neue Regelung für Passbilder ab dem 01.05.2025
- Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Sie für neue Ausweisdokumente keine Papierfotos mehr mitbringen.
Stattdessen steht im Bürgerbüro ein Self-Service-Terminal zur Verfügung. Dort können Sie: - ein biometrisches Passfoto machen,
- Ihre Fingerabdrücke abgeben,
- und Ihre Unterschrift erfassen.
- Alle Daten werden digital an die Sachbearbeiter*innen weitergeleitet.
Die Nutzung des Terminals kostet 6,00 Euro. - Wenn Sie ein Foto aus einem Fotostudio verwenden möchten, muss dieses elektronisch und über einen sicheren Übertragungsweg direkt an das Bürgerbüro geschickt werden.
Selbst aufgenommene Passfotos, zum Beispiel mit dem Handy oder zu Hause, sind nicht erlaubt.
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021
Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
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Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
Zusatzgebühr bei Nutzung des digitalen Passbildaufnahmegerätes (PointID) | 6 Euro |
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Ca. 2-3 Wochen
Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
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Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
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Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 22,80 Euro |
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Ca. 2-3 Wochen
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Marinela
Alicke
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 132
- buergerbuero@odenthal.de
Vera
Hummrich
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
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- buergerbuero@odenthal.de
Alexandra
Kurt
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
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Freitext
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- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
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- kurt@odenthal.de
Sylvia
Schmidt
Standesbeamtin
Rathaus
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8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
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Vera
Hummrich
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1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
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Alexandra
Kurt
Rathaus
Montag
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1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
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- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 135
- kurt@odenthal.de
Sylvia
Schmidt
Standesbeamtin
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 140
- buergerbuero@odenthal.de
Personalausweis

Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021
Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
---|---|
Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
Zusatzgebühr bei Nutzung des digitalen Passbildaufnahmegerätes (PointID) | 6 Euro |
Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN. | gebührenfrei |
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
- Wichtige Information: Neue Regelung für Passbilder ab dem 01.05.2025
- Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Sie für neue Ausweisdokumente keine Papierfotos mehr mitbringen.
Stattdessen steht im Bürgerbüro ein Self-Service-Terminal zur Verfügung. Dort können Sie: - ein biometrisches Passfoto machen,
- Ihre Fingerabdrücke abgeben,
- und Ihre Unterschrift erfassen.
- Alle Daten werden digital an die Sachbearbeiter*innen weitergeleitet.
Die Nutzung des Terminals kostet 6,00 Euro. - Wenn Sie ein Foto aus einem Fotostudio verwenden möchten, muss dieses elektronisch und über einen sicheren Übertragungsweg direkt an das Bürgerbüro geschickt werden.
Selbst aufgenommene Passfotos, zum Beispiel mit dem Handy oder zu Hause, sind nicht erlaubt.
Ca. 2-3 Wochen