Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
- Geburtsurkunde / Heiratsurkunde falls noch kein Ausweis vorhanden oder bei Verlust
- das bisherige Dokument
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021
Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
---|---|
Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN. | gebührenfrei |
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ca. 2-3 Wochen
Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
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Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
---|---|
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Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
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Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
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Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
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Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
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- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
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Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
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Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
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- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
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Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
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Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021
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Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
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Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
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Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
- Geburtsurkunde / Heiratsurkunde falls noch kein Ausweis vorhanden oder bei Verlust
- das bisherige Dokument
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021
Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
---|---|
Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
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Ca. 2-3 Wochen
Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
- Geburtsurkunde / Heiratsurkunde falls noch kein Ausweis vorhanden oder bei Verlust
- das bisherige Dokument
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021
Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
---|---|
Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN. | gebührenfrei |
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ca. 2-3 Wochen
Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
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Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
---|---|
Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
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Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
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Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
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Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
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- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
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Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
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- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
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Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
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Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021
Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
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- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
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- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
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Ca. 2-3 Wochen
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Alexandra
Kurt
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat bis 18.00 Uhr. Gerne können auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- kurt@odenthal.de
Mychelle
Pohl
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat bis 18.00 Uhr. Gerne können auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- pohl@odenthal.de
Sylvia
Schmidt
Rathaus
Montag
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Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
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Pohl
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1. Do im Monat bis 18.00 Uhr. Gerne können auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
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Sylvia
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Personalausweis

Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021
Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 Euro |
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Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
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