Damit die Gemeinde Odenthal über Zahl und Art der im Gemeindegebiet angesiedelten Betriebe informiert ist, muss der Gewerbetreibende sein Gewerbe bei der Gemeindeverwaltung an-, um und abmelden.
- Die Gewerbeanzeige muss derjenige erstatten, der die gewerbliche Tätigkeit betreibt, im Falle einer juristischen Person der gesetzliche Vertreter bzw. geschäftsführende Gesellschafter.
- Für die Gewerbeanzeige kommen Sie bitte persönlich vorbei.
- Bei Personen, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, muss der Registerauszug beigebracht werden. Bei einer handwerklichen Tätigkeit ist die Handwerkskarte vorzulegen.
- Von der Anzeigepflicht befreit sind z.B. Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Steuerberater oder künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten (Freiberufler).
Die Gewerbeanzeige ersetzt nicht die Gewerbeerlaubnis.Erlaubnispflichtige Gewerbe sind z.B. das Makler-, Bewachungs- und Gaststättengewerbe.
Für nähere Informationen hierzu stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung
Für die Gewerbeanzeige bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
ggf. Handelsregisterauszug, Handwerkskarte
Für die An- und Ummeldung müssen wir je 26 berechnen.
Bei Gewerbeanmeldungen und Ummeldungen von juristischen Personen 33 .
Bei weiteren gesetzlichen Vertretern für juristische Personen 13 pro Vertreter.
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Die Bearbeitung der Gewerbeangelegenheiten erfolgt i. d. R. vor Ort.
Je nach Aufkommen erfolgt eine Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt. Sie werden dann aber schriftlich benachrichtigt.
Damit die Gemeinde Odenthal über Zahl und Art der im Gemeindegebiet angesiedelten Betriebe informiert ist, muss der Gewerbetreibende sein Gewerbe bei der Gemeindeverwaltung an-, um und abmelden.
- Die Gewerbeanzeige muss derjenige erstatten, der die gewerbliche Tätigkeit betreibt, im Falle einer juristischen Person der gesetzliche Vertreter bzw. geschäftsführende Gesellschafter.
- Für die Gewerbeanzeige kommen Sie bitte persönlich vorbei.
- Bei Personen, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, muss der Registerauszug beigebracht werden. Bei einer handwerklichen Tätigkeit ist die Handwerkskarte vorzulegen.
- Von der Anzeigepflicht befreit sind z.B. Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Steuerberater oder künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten (Freiberufler).
Die Gewerbeanzeige ersetzt nicht die Gewerbeerlaubnis.Erlaubnispflichtige Gewerbe sind z.B. das Makler-, Bewachungs- und Gaststättengewerbe.
Für nähere Informationen hierzu stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung
Für die Gewerbeanzeige bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
ggf. Handelsregisterauszug, Handwerkskarte
Für die An- und Ummeldung müssen wir je 26 berechnen.
Bei Gewerbeanmeldungen und Ummeldungen von juristischen Personen 33 .
Bei weiteren gesetzlichen Vertretern für juristische Personen 13 pro Vertreter.
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Die Bearbeitung der Gewerbeangelegenheiten erfolgt i. d. R. vor Ort.
Je nach Aufkommen erfolgt eine Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt. Sie werden dann aber schriftlich benachrichtigt.
Damit die Gemeinde Odenthal über Zahl und Art der im Gemeindegebiet angesiedelten Betriebe informiert ist, muss der Gewerbetreibende sein Gewerbe bei der Gemeindeverwaltung an-, um und abmelden.
- Die Gewerbeanzeige muss derjenige erstatten, der die gewerbliche Tätigkeit betreibt, im Falle einer juristischen Person der gesetzliche Vertreter bzw. geschäftsführende Gesellschafter.
- Für die Gewerbeanzeige kommen Sie bitte persönlich vorbei.
- Bei Personen, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, muss der Registerauszug beigebracht werden. Bei einer handwerklichen Tätigkeit ist die Handwerkskarte vorzulegen.
- Von der Anzeigepflicht befreit sind z.B. Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Steuerberater oder künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten (Freiberufler).
Die Gewerbeanzeige ersetzt nicht die Gewerbeerlaubnis.Erlaubnispflichtige Gewerbe sind z.B. das Makler-, Bewachungs- und Gaststättengewerbe.
Für nähere Informationen hierzu stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung
Für die Gewerbeanzeige bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
ggf. Handelsregisterauszug, Handwerkskarte
Für die An- und Ummeldung müssen wir je 26 berechnen.
Bei Gewerbeanmeldungen und Ummeldungen von juristischen Personen 33 .
Bei weiteren gesetzlichen Vertretern für juristische Personen 13 pro Vertreter.
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Die Bearbeitung der Gewerbeangelegenheiten erfolgt i. d. R. vor Ort.
Je nach Aufkommen erfolgt eine Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt. Sie werden dann aber schriftlich benachrichtigt.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Sylvia
Schmidt
Standesbeamtin
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 140
- buergerbuero@odenthal.de
- Anschrift
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Sylvia
Schmidt
Standesbeamtin
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 140
- buergerbuero@odenthal.de
Gewerbeangelegenheiten
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- Von der Anzeigepflicht befreit sind z.B. Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Steuerberater oder künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten (Freiberufler).
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Bei weiteren gesetzlichen Vertretern für juristische Personen 13 € pro Vertreter.
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