Gewerbeangelegenheiten

Damit die Gemeinde Odenthal über Zahl und Art der im Gemeindegebiet angesiedelten Betriebe informiert ist, muss der Gewerbetreibende sein Gewerbe bei der Gemeindeverwaltung an-, um und abmelden. Dies ist nach der Gewerbeordnung vorgeschrieben.

  • Die Gewerbeanzeige muss derjenige erstatten, der die gewerbliche Tätigkeit betreibt, im Falle einer juristischen Person der gesetzliche Vertreter bzw. geschäftsführende Gesellschafter.
  • Für die Gewerbeanzeige kommen Sie bitte persönlich vorbei.
  • Bei Personen, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, muss der Registerauszug beigebracht werden. Bei einer handwerklichen Tätigkeit ist die Handwerkskarte vorzulegen.
  • Von der Anzeigepflicht befreit sind z.B. Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Steuerberater oder künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten (Freiberufler).

 
Die Gewerbeanzeige ersetzt nicht die Gewerbeerlaubnis. Erlaubnispflichtige Gewerbe sind z.B. das Makler-, Bewachungs- und Gaststättengewerbe.

Für nähere Informationen hierzu stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung
 

Für die An- und Ummeldung müssen wir je 26 € berechnen.

Bei Gewerbeanmeldungen und Ummeldungen von juristischen Personen 33 €.

Bei weiteren gesetzlichen Vertretern für juristische Personen 13 € pro Vertreter.

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Für die Gewerbeanzeige bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

ggf. Handelsregisterauszug, Handwerkskarte 

Die Bearbeitung der Gewerbeanzeigen benötigt i. d. R. wenige Tage. 

Die An-, Ab- oder Ummeldebescheinigung erhalten Sie dann auf dem Postwege zugesandt.

Kontakt

Frau Kerber

Gewerbeamt
Details

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