Feuerwerk

für jeden (Klasse II / Kleinfeuerwerk, ähnlich Silvester)

 

Ein Feuerwerk der Klasse II ist ein Kleinfeuerwerk, wie es üblicherweise in der Silvesternacht von jeder Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, abgebrannt werden darf.


Wenn Sie ein solches Feuerwerk zu anderen Gelegenheiten (z. B. Hochzeit) in dem Zeitraum 2.01. – 30.12. abbrennen wollen, dann müssen Sie dies bei Ihrer Behörde (Ordnungsamt) anzeigen.

 

Folgende Angaben werden benötigt:

 

  • Name und Anschrift, Telefon des Antragstellers
  • Abbrennort, Datum, Uhrzeit des Feuerwerkes
  • Anlass des Feuerwerkes
  • Name, Anschrift des Durchführenden
  • Datum, Unterschrift des Antragstellers

 

Allgemeine Informationen:

Das Abbrennen eines Kleinfeuerwerkes (Klasse I + II) im Zeitraum 02.01. – 30.12. ist nur Personen über 18 Jahren gestattet.

Um die allgemeine Nachtruhe nicht zu stören, ist das Abbrennen eines Feuerwerkes von 22 Uhr - 6 Uhr nicht gestattet.

Die Brenndauer des Feuerwerkes darf 10 Minuten nicht überschreiten.

 

Ihre Ansprechperson

Herr Michael Erker

erker@​odenthal.de 02202 710 13101604459149Adresse | Öffnungszeiten | Details

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