für jeden (Klasse II / Kleinfeuerwerk, ähnlich Silvester)
Ein Feuerwerk der Klasse II ist ein Kleinfeuerwerk, wie es üblicherweise in der Silvesternacht von jeder Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, abgebrannt werden darf.
Wenn Sie ein solches Feuerwerk zu anderen Gelegenheiten (z. B. Hochzeit) in dem Zeitraum 2.01. 30.12. abbrennen wollen, dann müssen Sie dies bei Ihrer Behörde (Ordnungsamt) anzeigen.
Folgende Angaben werden benötigt:
- Name und Anschrift, Telefon des Antragstellers
- Abbrennort, Datum, Uhrzeit des Feuerwerkes
- Anlass des Feuerwerkes
- Name, Anschrift des Durchführenden
- Datum, Unterschrift des Antragstellers
Allgemeine Informationen:
Das Abbrennen eines Kleinfeuerwerkes (Klasse I + II) im Zeitraum 02.01. 30.12. ist nur Personen über 18 Jahren gestattet.
Um die allgemeine Nachtruhe nicht zu stören, ist das Abbrennen eines Feuerwerkes von 22 Uhr - 6 Uhr nicht gestattet.
Die Brenndauer des Feuerwerkes darf 10 Minuten nicht überschreiten.
§ 23 Sprenggesetz
§9 LImSchG
30,-
für jeden (Klasse II / Kleinfeuerwerk, ähnlich Silvester)
Ein Feuerwerk der Klasse II ist ein Kleinfeuerwerk, wie es üblicherweise in der Silvesternacht von jeder Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, abgebrannt werden darf.
Wenn Sie ein solches Feuerwerk zu anderen Gelegenheiten (z. B. Hochzeit) in dem Zeitraum 2.01. 30.12. abbrennen wollen, dann müssen Sie dies bei Ihrer Behörde (Ordnungsamt) anzeigen.
Folgende Angaben werden benötigt:
- Name und Anschrift, Telefon des Antragstellers
- Abbrennort, Datum, Uhrzeit des Feuerwerkes
- Anlass des Feuerwerkes
- Name, Anschrift des Durchführenden
- Datum, Unterschrift des Antragstellers
Allgemeine Informationen:
Das Abbrennen eines Kleinfeuerwerkes (Klasse I + II) im Zeitraum 02.01. 30.12. ist nur Personen über 18 Jahren gestattet.
Um die allgemeine Nachtruhe nicht zu stören, ist das Abbrennen eines Feuerwerkes von 22 Uhr - 6 Uhr nicht gestattet.
Die Brenndauer des Feuerwerkes darf 10 Minuten nicht überschreiten.
§ 23 Sprenggesetz
§9 LImSchG
30,-
für jeden (Klasse II / Kleinfeuerwerk, ähnlich Silvester)
Ein Feuerwerk der Klasse II ist ein Kleinfeuerwerk, wie es üblicherweise in der Silvesternacht von jeder Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, abgebrannt werden darf.
Wenn Sie ein solches Feuerwerk zu anderen Gelegenheiten (z. B. Hochzeit) in dem Zeitraum 2.01. 30.12. abbrennen wollen, dann müssen Sie dies bei Ihrer Behörde (Ordnungsamt) anzeigen.
Folgende Angaben werden benötigt:
- Name und Anschrift, Telefon des Antragstellers
- Abbrennort, Datum, Uhrzeit des Feuerwerkes
- Anlass des Feuerwerkes
- Name, Anschrift des Durchführenden
- Datum, Unterschrift des Antragstellers
Allgemeine Informationen:
Das Abbrennen eines Kleinfeuerwerkes (Klasse I + II) im Zeitraum 02.01. 30.12. ist nur Personen über 18 Jahren gestattet.
Um die allgemeine Nachtruhe nicht zu stören, ist das Abbrennen eines Feuerwerkes von 22 Uhr - 6 Uhr nicht gestattet.
Die Brenndauer des Feuerwerkes darf 10 Minuten nicht überschreiten.
§ 23 Sprenggesetz
§9 LImSchG
30,-
für jeden (Klasse II / Kleinfeuerwerk, ähnlich Silvester)
Ein Feuerwerk der Klasse II ist ein Kleinfeuerwerk, wie es üblicherweise in der Silvesternacht von jeder Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, abgebrannt werden darf.
Wenn Sie ein solches Feuerwerk zu anderen Gelegenheiten (z. B. Hochzeit) in dem Zeitraum 2.01. 30.12. abbrennen wollen, dann müssen Sie dies bei Ihrer Behörde (Ordnungsamt) anzeigen.
Folgene Angaben werden benötigt:
- Name und Anschrift, Telefon des Antragstellers
- Abbrennort, Datum, Uhrzeit des Feuerwerkes
- Anlass des Feuerwerkes
- Name, Anschrift des Durchführenden
- Datum, Unterschrift des Antragstellers
Allgemeine Informationen:
Das Abbrennen eines Kleinfeuerwerkes (Klasse I + II) im Zeitraum 02.01. 30.12. ist nur Personen über 18 Jahren gestattet.
Um die allgemeine Nachtruhe nicht zu stören, ist das Abbrennen eines Feuerwerkes von 22 Uhr - 6 Uhr nicht gestattet.
Die Brenndauer des Feuerwerkes darf 10 Minuten nicht überschreiten.
§ 23 Sprenggesetz
§9 LImSchG
30,-
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Michael
Erker
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 131
- Mobil
- 01604459149
- erker@odenthal.de
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Michael
Erker
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Feitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 131
- Mobil
- 01604459149
- erker@odenthal.de
Feuerwerk
für jeden (Klasse II / Kleinfeuerwerk, ähnlich Silvester)
Ein Feuerwerk der Klasse II ist ein Kleinfeuerwerk, wie es üblicherweise in der Silvesternacht von jeder Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, abgebrannt werden darf.
Wenn Sie ein solches Feuerwerk zu anderen Gelegenheiten (z. B. Hochzeit) in dem Zeitraum 2.01. – 30.12. abbrennen wollen, dann müssen Sie dies bei Ihrer Behörde (Ordnungsamt) anzeigen.
Folgende Angaben werden benötigt:
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Das Abbrennen eines Kleinfeuerwerkes (Klasse I + II) im Zeitraum 02.01. – 30.12. ist nur Personen über 18 Jahren gestattet.
Um die allgemeine Nachtruhe nicht zu stören, ist das Abbrennen eines Feuerwerkes von 22 Uhr - 6 Uhr nicht gestattet.
Die Brenndauer des Feuerwerkes darf 10 Minuten nicht überschreiten.
30,- €
§ 23 Sprenggesetz
§9 LImSchG