Informationen zur Bundestagswahl
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt bei der Bundestagswahl sind
- Deutsche im Sinne des Art. 116 Absatz 1 Grundgesetz
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
- mindestens seit drei Monaten vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Bundesrepublik Deutschland) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Briefwahl
Wählerinnen und Wähler haben folgende Möglichkeiten, an der Wahl teilzunehmen, sofern Sie am Wahltag nicht das Wahllokal aufsuchen möchten:
1. Briefwahl von zu Hause aus,
2. Briefwahl vor Ort.
Sobald der Zeitpunkt für die Versendung von Wahlunterlagen bekannt ist, werden an dieser Stelle weitere Informationen bekanntgegeben.
Schon jetzt steht fest, dass aufgrund der veränderten wahlrechtlichen Bewerbungs- und Zulassungsfristen mit der Verfügbarkeit der Stimmzettel frühestens ab 05. Februar 2025 zu rechnen ist!
Das bedeutet natürlich, dass Briefwahlunterlagen erst ab diesem Moment durch die Gemeinde verschickt werden oder im Direktwahlbüro in Odenthal per Briefwahl gewählt werden kann.
Alle bis dahin eingehenden Briefwahlanträge werden durch das Wahlamt gesammelt und im Anschluss abgearbeitet, wobei die Auslandsverschickungen nach Möglichkeit bevorzugt behandelt werden (wegen der längeren Postlaufzeiten).
Die Versendung von Briefwahlunterlagen in das Ausland erfolgt grundsätzlich per Luftpost durch die Gemeinde.
Es gibt auch eine Möglichkeit den Kurierdienst des auswärtigen Amtes zu nutzen und damit die Briefwahlunterlagen über ein für sie erreichbares Auslandskonsulat zu erhalten. Beachten Sie die näheren Informationen hier….
Häufig gestellte Fragen zur Briefwahl mit verkürzten Fristen
Am Sonntag, den 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Es ist eine vorgezogene Bundestagswahl zu einem früheren Termin und der Gesetzgeber hat deshalb maßgebliche Fristen für das Wahlbewerbungsverfahren angepasst. Hierdurch ergeben sich Besonderheiten unter Vergleich zu vorangegangenen Wahlen. Die Zeit, vor der Wahl Briefwahlunterlagen erhalten zu können ist nur rd. 2 ½ Wochen lang, statt üblicherweise 6 Wochen vor dem Wahltag. Einige in diesen Tagen häufig gestellte Fragen sollen an dieser Stelle beantwortet werden:
Ab wann kann Briefwahl beantragt werden?
Sofort nach dem Aufbau des Wählerverzeichnisses und der Versendung der Wahlbenachrichtigungen kann Briefwahl beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten spätestens am 2. Februar 2025 zugestellt. Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Dieser muss unterschrieben und dem Wahlbüro übermittelt werden.
Können Briefwahlunterlagen schon vorher anfordert werden?
Ab dem 12. Januar 2025 schaltet das Wahlamt einen Link auf seiner Homepage frei, über den online Wahlunterlagen angefordert werden können. Alternativ kann der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung verwendet werden.
Was ist zu tun, um Briefwahlunterlagen zu erhalten?
Wahlunterlagen können grundsätzlich nur persönlich beantragt werden. Wer Wahlunterlagen für jemand anderen beantragt, benötigt hierzu eine Vollmacht. Um Wahlunterlagen zu erhalten, benötigt das Wahlbüro den Namen, die Adresse und das Geburtsdatum des Wählers. Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- schriftlich durch Rücksendung der unterschriebenen Wahlbenachrichtigung;
- online über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung;
- online über den Link auf der Homepage der Gemeinde ab dem 12. Januar 2025
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Ab wann kommen die Briefwahlunterlagen?
Noch steht nicht fest, welche Personen und welche Parteien zur Wahl zugelassen werden. Das Wahlamt rechnet Anfang Februar mit der Lieferung der Stimmzettel. Ein Versand von Briefwahlunterlagen wird frühestens ab dem 5. bis 10. Februar 2025 erfolgen.
Kann man schon vorher wählen?
Nein, erst nach Vorliegen der Stimmzettel ist eine Wahl möglich. Die Gemeinde Odenthal wird ihr Direktwahlbüro innerhalb der Verwaltungsnebenstelle Bergisch Gladbacher Str. 2 öffnen, sobald die Stimmzettel vorliegen. Der Zeitpunkt wird auf der Homepage der Gemeinde bekannt gegeben.
Ist es möglich jemandem eine Vollmacht zu geben, damit diese Person stellvertretend wählt?
Nein, die Stimmabgabe muss persönlich erfolgen, entweder im Direktwahlbüro, per Brief von zu Hause aus oder in einem Wahlraum am Wahlsonntag.
Ist es möglich vom Urlaubsort aus wählen?
Ja, das ist möglich. Hierzu können Briefwahlunterlagen angefordert werden mit Angabe einer Wunschadresse, an die die Wahlunterlagen gesendet werden sollen. Innerhalb von Deutschland ist der Rücktransport der roten Wahlbriefe kostenfrei. Aus dem Ausland muss der Wahlbrief entsprechend frankiert werden. Das Risiko für den Rücktransport der roten Wahlbriefe trägt die oder der Wählende. Wichtig ist in dem Zusammenhang der Umstand, dass die Briefwahlunterlagen - wie oben beschrieben - erst ab Anfang Februar verschickt werden können.
Warum kommen die Stimmzettel erst so spät?
Erst nach der Entscheidung der Wahlausschüsse über die Zulassung der Wahlvorschläge können die Stimmzettel angelegt werden. Mit dem Druck kann wiederum erst begonnen werden, wenn innerhalb einer kurzen Frist über evtl. Einsprüche entschieden wurde. Dies wird erst Ende Januar der Fall sein. Die Druckereien sind bemüht, die Stimmzettel im Anschluss so schnell wie möglich zu produzieren und auszuliefern. Dies ist bundesweit gleich. Das Wahlamt der Gemeinde Odenthal hat hierauf keinerlei Einfluss.
Gemeinde Odenthal
Wahlamt
Herr Halfmann
Tel.: 02202 - 710 150
wahlamt@odenthal.de
für Briefwahlanträge: briefwahl@odenthal.de
Bekanntmachung der Gemeinde Odenthal über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
- BekanntmachungWahlbekanntmachung über das Recht auf Einsicht und die Erteilung von Wahlscheinen zur Bundestagswahl 202579 KB
Dienststelle
Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Wahlamt
Leitung: Herr Andreas Halfmann
Telefon: 02202 / 710 150
Email: wahlamt@odenthal.de
Emailadresse für Briefwahlanträge: briefwahl@odenthal.de