Informationen zur Bundestagswahl
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt bei der Bundestagswahl sind
- Deutsche im Sinne des Art. 116 Absatz 1 Grundgesetz
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
- mindestens seit drei Monaten vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Bundesrepublik Deutschland) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Briefwahl
Wählerinnen und Wähler haben folgende Möglichkeiten, an der Wahl teilzunehmen, sofern Sie am Wahltag nicht das Wahllokal aufsuchen möchten:
1. Briefwahl von zu Hause aus,
2. Briefwahl vor Ort.
Sobald der Zeitpunkt für die Versendung von Wahlunterlagen bekannt ist, werden an dieser Stelle weitere Informationen bekanntgegeben.
Schon jetzt steht fest, dass aufgrund der veränderten wahlrechtlichen Bewerbungs- und Zulassungsfristen mit der Verfügbarkeit der Stimmzettel frühestens ab 05. Februar 2025 zu rechnen ist!
Das bedeutet natürlich, dass Briefwahlunterlagen erst ab diesem Moment durch die Gemeinde verschickt werden oder im Direktwahlbüro in Odenthal per Briefwahl gewählt werden kann.
Alle bis dahin eingehenden Briefwahlanträge werden durch das Wahlamt gesammelt und im Anschluss abgearbeitet, wobei die Auslandsverschickungen nach Möglichkeit bevorzugt behandelt werden (wegen der längeren Postlaufzeiten).
Die Versendung von Briefwahlunterlagen in das Ausland erfolgt grundsätzlich per Luftpost durch die Gemeinde.
Es gibt auch eine Möglichkeit den Kurierdienst des auswärtigen Amtes zu nutzen und damit die Briefwahlunterlagen über ein für sie erreichbares Auslandskonsulat zu erhalten. Beachten Sie die näheren Informationen hier….
Bundestagswahl 2025 – Anträge auf Briefwahl schon jetzt möglich
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, den 23. Februar 2025 statt. Bereits jetzt können Wählerinnen und Wähler Anträge auf Briefwahl einreichen.
Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, können per Briefwahl wählen. Die Briefwahlunterlagen können schriftlich mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Antrag oder per Internet bei der Gemeinde Odenthal angefordert werden.
Die Briefwahlunterlagen können Sie ab sofort hier online beantragen: https://oliwa.kommunale.it/IWS/start.do?mb=5378020
Auf jeder Wahlbenachrichtigung befindet sich ein individualisierter QR-Code. Damit können Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen online beantragen. Der QR-Code überträgt die erforderlichen Daten automatisch auf die Antragseite für die Online-Beantragung. Lediglich eine abweichende Versandanschrift muss noch angegeben werden.
Bei einer geplanten Urlaubsreise ist der Versand der Briefwahlunterlagen auch an den Urlaubsort möglich. Auf dem Briefwahlantrag ist die Urlaubsanschrift anzugeben. Die Briefwahlunterlagen werden an jede gewünschte Adresse versandt, ins Ausland grundsätzlich per Luftpost.
Weiterhin besteht ab Montag, dem 23.08.2021 die Möglichkeit im Wahlamt der Gemeinde Odenthal, Erdgeschoss rechte Seite, Bergisch Gladbacher Straße 2, 51519 Odenthal direkt zu wählen oder die Briefwahlunterlagen persönlich abzuholen. Die Abholung der Wahlunterlagen für einen anderen Wahlberechtigten ist ausschließlich unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zulässig.
Bitte geben Sie bei allen Anträgen Ihren Familiennamen, Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Wohnanschrift, eventuell auch die abweichende Versandadresse an.
Um eine gültige Stimme abzugeben, müssen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte "Versicherung an Eides statt" persönlich und handschriftlich oder durch eine Hilfsperson unterschreiben.
Der Wahlbrief muss bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag, dem 23. Februar 2025, bei der Gemeinde Odenthal eingegangen sein.
Wir empfehlen bei einer Versendung des Wahlbriefs per Post, diesen bis spätestens 19. Februar 2025 im Bereich der Deutschen Post zu verschicken. Es kommen auch nach dem Wahlsonntag immer wieder verspätet Wahlbriefe an, die dann leider ungültig sind.
Auslandsdeutsche
Deutsche im Ausland
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Das hierfür erforderliche Antragsformular wurde durch den Verordnungsgeber angepasst. Im Folgenden erläutern wir das geänderte Antragsverfahren. Es gibt nun zwei unterschiedliche Formulare, die in zwei unterschiedlichen Fällen Verwendung finden.
- Fall 1:
- Sie sind Deutsche oder Deutscher,
- leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
- sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
- haben aber nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bundeswahlgesetz)
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- Fall 2:
- Sie sind Deutsche oder Deutscher,
- leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
- sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
- haben noch nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück, Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz)
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Dieser Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde übermittelt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.
Bekanntmachung der Gemeinde Odenthal über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
- BekanntmachungWahlbekanntmachung über das Recht auf Einsicht und die Erteilung von Wahlscheinen zur Bundestagswahl 202579 KB
Dienststelle
Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Wahlamt
Leitung: Herr Andreas Halfmann
Telefon: 02202 / 710 150
Email: wahlamt@odenthal.de
Emailadresse für Briefwahlanträge: briefwahl@odenthal.de