Soforthilfen des Landes
Die derzeitige Unwetterkatastrophe betrifft über die Hälfte der 53 Kreise und kreisfreien Städte in NRW in unterschiedlichem Ausmaß. Die Landesregierung stellt unbürokratische und schnelle Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffene Gruppen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit. Das hat das Landeskabinett heute, am 22.07.2021, in einer Sondersitzung beschlossen.
Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch, den 21.07.2021, beschlossen, zunächst 200 Millionen Euro Soforthilfe für die betroffenen Länder zur Verfügung zu stellen. Der Bundesfinanzminister und der Bundesinnenminister haben zugleich deutlich gemacht, dass der Bund am Ende die Hälfte der geleisteten Soforthilfen übernehmen wird. Das Land wird die Mittel kurzfristig im Wege der Notbewilligung als Billigkeitsleistung zur Verfügung stellen. Das Land hat nochmals seine Zusage bekräftigt, nötigenfalls noch weitere Mittel nachzuschießen.
Mit dem Soforthilfepaket wird zunächst schnelle Hilfe für folgende Gruppen bereitgestellt:
1. Bürgerinnen und Bürger
Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. So wird eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen.
Diese Billigkeitsleistungen können natürliche Personen erhalten, die ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Regionen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf oder Köln haben und durch das Unwetter Schäden erlitten haben. Die Auszahlung soll rasch und unbürokratisch über die Städte und Gemeinden erfolgen – gegebenenfalls unter Hilfestellung der Kreisverwaltungen. Ziel ist es, dass noch in dieser Woche die Anträge gestellt und spätestens Anfang der kommenden Woche die Soforthilfen ausgezahlt werden können. Die Auszahlungen werden aus Landesmitteln bestritten. Ein Anspruch auf Gewährung einer Billigkeitsleistung besteht nicht. Das Antragsformular und die Richtlinien über die Gewährung der Soforthilfen stehen zum Download bereit.
2. Gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe
Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern hat das Unwetter auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige getroffen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Anträge können bei den betroffenen Kommunen gestellt werden. Die Auszahlungsmodalitäten richten sich nach den unter 1. dargestellten Regeln. Das Antragsformular und die Richtlinien über die Gewährung der Soforthilfen stehen zum Download bereit.
3. Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Die Flutkatastrophe hat auch für massive Schäden in der Landwirtschaft gesorgt. Derzeit können die Verluste auf den Feldern, in den Ställen und in den landwirtschaftlichen Betrieben noch nicht verlässlich abgeschätzt werden. Auch die Forstwirtschaft ist betroffen. Das Land bietet Soforthilfen für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Obstund Gartenbaus sowie der Aquakultur und der Fischerei. Hier gelten für besonders Betroffene dieselben Regelungen für Soforthilfen wie bei Angehörigen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe. Das Antragsformular und die Richtlinien über die Gewährung der Soforthilfen stehen zum Download bereit.
Antrag auf die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Milderung von durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 erlittenen Schäden zur Milderung von Schäden der Unternehmen, Gewerbetreibenden und freiberuflich und selbständig Tätigen sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021
Bitte reichen Sie Ihren Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises bei der Gemeinde Odenthal ein:
1. per Mail an post@odenthal.de oder
2. per Einwurf in einen der Briefkästen:
- am Rathaus (Hintereingang), Altenberger-Dom-Straße 29
- vor dem Bürgerbüro, Bergisch-Gladbacher Straße 2
Sie erhalten die Soforthilfe zeitnah per Überweisung an das angegebene Konto.
Gemeindliches Spendenkonto eingerichtet
Um Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, Geld zur direkten Hilfe an von der Flut besonders betroffene Odenthaler*innen zu spenden, hat die Gemeindeverwaltung Odenthal ein Spendenkonto eingerichtet. Unter dem Stichwort "Fluthilfe Odenthal" können Sie über folgende Konten spenden:
Kreissparkasse Köln
IBAN DE07 37050299 0380000018
BIC: COKSDE33
Volksbank Berg eG
IBAN DE30 37069125 2000145010
BIC GENODED1RKO
Jede Hilfe ist aktuell willkommen. Bitte geben Sie neben Ihrem Namen auch Ihre Adresse im Betreff an, dann stellt die Gemeinde Odenthal Ihnen eine Spendenquittung aus.
Unterstützung der betroffenen Regionen
Kreissparkasse Köln stellt zinslose Sonderkreditprogramme zur Verfügung und spendet 1 Million Euro für den Wiederaufbau
Für diejenigen, die Hab und Gut verloren haben, leistet die Kreissparkasse Köln nun schnelle und unkomplizierte Hilfe. Als tief in der Region verwurzeltes Kreditinstitut stellt sie ein breites Maßnahmenpaket zur Verfügung. So spendet die Kreissparkasse Köln einen Betrag über 1 Million Euro, um einen Beitrag zur Beseitigung der erheblichen Hochwasserschäden in der Region zu leisten und die Menschen vor Ort beim Wiederaufbau zu unterstützen. Auch direkt vor Ort wird „Hilfe im Kleinen“ geleistet: z.B. durch Verpflegung vor Ort oder Sachspenden in Form von Powerbanks.
Neben der genannten Spende bietet die Kreissparkasse Köln bereits ein zinsloses Sonderkreditprogramm von zunächst 100 Millionen Euro für vom Hochwasser betroffene Menschen aus ihrem Geschäftsgebiet an. Menschen mit Wohnsitz im Geschäftsgebiet können einen zinsfreien Sofortkredit (0,0 % eff.) für die Beseitigung von Schäden am eigenen Wohnraum erhalten. Gleiches gilt für betroffene Firmenkunden, die ebenfalls zinsfreie Darlehen zum Wiederaufbau erhalten können. Interessierte können sich ab sofort mit der Kreissparkasse Köln in Verbindung setzen.
Des Weiteren hat die Kreissparkasse Köln ihre Mobilen Filialen in besonders unter den Hochwasserfolgen leidende Regionen verlegt, um dort insbesondere die Bargeldversorgung der Menschen zu sichern.
Eine laufend aktualisierte Übersicht mit allen Informationen rund um die Hilfs- und Unterstützungsangebote ist im Internet unter www.ksk-koeln.de/hochwasserhilfe abrufbar. Dort sind auch zahlreiche Spendenkonten aufgeführt, auf die Hilfswillige spenden können.
Starkregen: Warnung vor Spendenaufruf
Rheinisch-Bergischer Kreis. In der Kölnischen Rundschau vom 23. Juli 2021 wurde in einer Anzeige ein Spendenaufruf zu Gunsten des lokalen Technischen Hilfswerks (THW) und den Feuerwehren veröffentlicht.
Dieser Spendenaufruf ist nicht mit den begünstigten Organisationen abgesprochen. Die Spenden kommen dem THW und den Feuerwehren nicht direkt zu Gute – vielmehr fließen sie auf ein privates Konto.
Da dieser Spendenaufruf weder mit dem THW noch mit den Feuerwehren im Rheinisch-Bergischen Kreis abgesprochen war, warnen wir davor, Zahlungen an das im Spendenaufruf angegebene Konto zu überweisen oder die dort angegebene kostenpflichtige Rufnummer zu wählen.
Wenn Sie die Betroffenen der Flutkatastrophe unterstützen möchten, sollten Sie hierfür die bekannten seriösen Spendenaufrufe nutzen. Diese finden Sie auf der Webseite des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Starkregen und Hochwasser im Rheinisch-Bergischen Kreis - Infos und Hilfen für betroffene Unternehmen
Die Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (RBW) hat anlässlich der neuerlichen Krise durch Starkregen und Hochwasser eine Info-Seite erstellt und bietet ein Portal für Hilfsgesuche und -angebote von und für Unternehmen an.
Auf ihrer Homepage unter www.rbw.de in der Rubrik „Hochwasser“ sammelt die RBW wichtige Informationen für Unternehmen und wird über die noch vom Bund und Land zu erwartenden Hilfen berichten. Außerdem gibt es im digitalen Netzwerk „Rhein-Berg CONNECT“ die Möglichkeit, Hilfsgesuche und -angebote kostenlos zu platzieren. Denn die Schäden sind vielfältig. Vom Lagerraum über den Fuhrpark bis zur Büro- und IT-Infrastruktur wird es Bedarf geben. Unter dem Motto „Firmen helfen Firmen“ sind dort bereits erste Angebote eingegangen. „Wir setzen damit auf die große Solidarität, die sich in der Bevölkerung in den letzten Tagen gezeigt hat.
Auch viele rheinisch-bergische Unternehmen sind betroffen, andere können und wollen helfen. Das ist sehr beeindruckend“, dankt Silke Ratte, Prokuristin der RBW, den Firmen, die Hilfe anbieten. Betroffene Unternehmen können sich selbstverständlich auch jederzeit direkt an die RBW wenden. Telefon: 02204/9763-0
Mail: info@rbw.de
„Firmen helfen Firmen“ unter www.rhein-berg-connect.de
Helfen auf vielen Wegen
Volksbank Berg verdoppelt Spenden und richtet
Kredit-Sonderkontingent zu 0,0 % für Betroffene ein.
Oberberg/Rhein-Berg. Die Volksbank Berg hat zur finanziellen Hilfe für die von den Folgen des Unwetters am schwersten Betroffenen ein Crowdfunding-Projekt eingerichtet. Unter www.volksbank-berg.de/gemeinsam-helfen können ab sofort bis zum 31. Juli 2021 Spenden überwiesen werden. Die Volksbank Berg verdoppelt die Spenden bis 250 Euro. Der Gesamttopf für die Verdoppelungsaktion der Bank beträgt 25.000 Euro. Insgesamt können so mindestens 50.000 Euro gespendet werden. Das Geld wird in Wipperfürth, Lindlar, Kürten und Odenthal für die am schwersten Betroffenen eingesetzt.
Außerdem hat die Bank ein Sonderkontingent im Kreditbereich aufgelegt und bietet Immobilieneigentümern und Unternehmen unkompliziert finanzielle Hilfe. Immobilieneigentümer können mit einer Laufzeit von bis zu 60 Monaten einen Kredit in Höhe von max. 30.000 Euro zu 0,0 % Verzinsung erhalten. Den Unternehmen bietet die Bank eine Kreditlösung bis 100.000 Euro ab 1 % pro Jahr. Alle Infos finden Sie hierzu unter www.volksbank-berg.de/unwetter-soforthilfe
Mit ihrer Filiale in Kürten ist die Volksbank Berg selbst vom Unwetter betroffen. Die Bank arbeitet mit Hochdruck daran, die Geldautomaten wieder in Betrieb zu nehmen und persönliche Beratungen vor Ort anzubieten. In den nächsten Tagen werden hier weitere Entscheidungen fallen.
Kreis und RVK unterstützen von der Flut betroffene Bürgerinnen und Bürger mit kostenlosen Einzeltickets im August
Flutopfer, deren Partnerinnen und Partner, die im Haushalt gemeldet sind, Eltern oder Kinder erhalten gegen Vorlage des Personalausweises und eines geeigneten Schadensnachweises, zum Beispiel einer offiziellen Bestätigung der Gemeinde oder einer Schadensmeldung, kostenlose Einzeltickets. Diese sind für notwendige Hin- und Rückfahrten zur Arbeit oder zu Arztbesuchen erhältlich. Im August können Betroffene das Angebot mehrfach in Anspruch nehmen.
Die Tickets erhalten betroffene Bürgerinnen und Bürger in den RVK-Kundencentern GLmobil im Rheinisch-Bergischen Kreis in Bensberg (Steinstraße, Busbahnhof), in Overath (Bahnhofplatz 3) und Rösrath (Hauptstraße 87). Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Betroffene unter https://www.rvk.de/rvk-im-rheinisch-bergischen-kreis.
Bürgertelefon Fluthilfe des Landes NRW
Das Land NRW hat ein Bürgertelefon Fluthilfe eingerichtet, das montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0211 4684 4994 erreichbar ist.
Vermittlungsbörse vernetzt Hilfsorganisationen und Helfer mit den in Not geratenen Menschen im Kreis
Sonderaktion der CARO Kleiderkammer
Die CARO Kleiderkammer Odenthal hat gestern eine Sonderaktion für die Odenthaler Überschwemmungsopfer durchgeführt. Wir wurden von Spenden überschüttet und können unter anderem Bettdecken, Kissen, Bettwäsche, Handtücher, Hygieneartikel, Kleidung (besonders Kinderkleidung/Schuhe/Spielsachen) anbieten.
Für mind. 2 Wochen hat uns die Caritas den großen Raum im Pfarrheim zur Verfügung gestellt, indem die Spenden zusätzlich angeboten werden.
Ausgabe der Spenden erfolgen zu den bekannten Öffnungszeiten:
Montags von 9.30 bis 11.30 Uhr
Donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr und
Samstags von 11.00 bis 14.00 Uhr
Zusätzliche Termine können bei Erika Nürrenberg 0160 - 189 26 97 und Christa Lichtenberg 02174 - 41714 und 0176 - 477 46 369 vereinbart werden.