Derzeit bemüht sich die Gemeinde Odenthal, einen der schönsten Tage im Leben trotz Corona-Einschränkungen für die Brautleute so angenehm wie möglich zu gestalten. Dies geschieht natürlich im Rahmen der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO). Laut dieser sind Trauungen unter bestimmten Auflagen erlaubt (§ 2 Abs. 2 Nr. 10 CoronaSchVO). Um diesen gerecht zu werden, werden zurzeit die Trauungen im Bürgerhaus abgehalten. Hier können Abstände gewahrt bleiben und entsprechend für Belüftung gesorgt werden. Aufgrund der Größe des Raumes können auch die Mindestabstände eingehalten werden. Das Bürgerhaus steht der Öffentlichkeit gem. CoronaSchVO zurzeit für private Veranstaltungen nicht zur Verfügung.
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