Mit Ablauf der aktuellen Wahlperiode des Gemeinderates läuft ebenfalls die Amtszeit des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderung in Odenthal am 31.10.2020 satzungsgemäß aus.
Aufgabe des Beirates ist es , die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen bzw. zu verhindern, um eine gleichberechtigte und selbst bestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und die in der UN-Konvention – „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung im Dezember 2006“ – festgelegte Inklusion umzusetzen. Das soll in erster Linie durch Mitwirkung an den kommunalen Willensbildungsprozessen und einer Sensibilisierung des öffentlichen Bewusstseins für die Probleme der Menschen mit Behinderung verwirklicht werden.
Nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen der Menschen mit Behinderung zählen dazu Personen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben. Diese sollten im BMB vertreten sein.
Der BMB setzt sich aus
- je einem/r Vertreter/in der im Rat vertretenen Fraktionen,
- je Selbsthilfegruppe, Verein, Initiative, Beratungs- und Betreuungsverband für Menschen mit Behinderung ein/e Vertreter/in
- interessierten, betroffenen Einzelpersonen
zusammen.
Insgesamt hat der BMB höchstens 19 Mitglieder, bei mehr Interessierten entscheidet der Rat.
Dem BMB sollen nur in Odenthal wohnende Personen angehören, bzgl. überregionaler Gruppierungen sind hierzu Ausnahmen möglich.
Personen, die im Behindertenbeirat mitarbeiten wollen, sind aufgerufen, sich schriftlich zu bewerben. Das Bewerbungsformular finden Sie <link file:5982 download>hier. Auf telefonische Anfrage unter 02202/710-104 werden die Formulare auch per Post zugesandt oder können im Bürgerbüro der Gemeinde Odenthal, Bergisch-Gladbacher- Str. 2, 51519 Odenthal abgeholt werden.
Die Bewerbungen müssen bis 31.10.2020 eingegangen sein bei
Gemeinde Odenthal
Stabsstelle Integration u. Inklusion
z.Hd. Frau Kruse
Altenberger-Dom-Str. 31
51519 Odenthal
Der Behindertenbeirat wird sich nach Ablauf der obigen Frist, unter einleitendem Vorsitz des Bürgermeisters, selbst konstituieren.







