Die Kinder haben Spaß an der weißen Pracht, aber sie ist auch mit Arbeit verbunden. Viele Fragen drehen sich um das Thema, wer wo und wann zu räumen hat.
Die Ordnungsbehörde hat alles noch mal genau aufgelistet.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn die gemeindlichen Fahrzeuge nicht gleichzeitig überall sein können. Die Kollegen sind aktuell fast rund um die Uhr im Einsatz und sorgen für unsere Sicherheit. Aber bei andauerndem Schneefall kann es zu Verzögerungen kommen.
Gerne können Sie Probleme an die gemeindliche Mailadresse richten: Post@odenthal.de
Anbei die Infos aus der Ordnungsbehörde zum Thema Schnee/Winterdienst
Schneeräumpflicht
Diese umfasst insbesondere das Schneeräumen auf Gehwegen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte. Dabei gelten folgende Maßgaben:
- Alle Anlieger*innen haben die Gehwege in einer für Fußgänger erforderlichen Breite vom Schnee freizuhalten. Das gilt auch, wenn der Gehweg nicht erkennbar von der Fahrbahn abgesetzt ist (sog. Mischverkehrsflächen). Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege sowie die Fußgängerüberwege mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Granulat, Sand etc.) zu bestreuen.
- Streusalz soll wegen der umweltschädlichen Wirkung nur dann verwendet werden, wenn das Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen nicht zur ausreichenden Beseitigung der Eis- und Schneeglätte führt.
- In der Zeit von 07.00 - 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu beseitigen. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut, salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.
- An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist. Wer also eine Bushaltestelle vor seinem Grundstück hat, muss darauf achten, dass Fahrgäste diese sicher über den Gehweg erreichen können.
- Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dies nicht möglich ist - auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fuß-gängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee frei zu halten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.
Gemeindlicher Räumdienst
Die Strecken der Räumfahrzeuge sind grds. freizuhalten. Blockieren schlecht bzw. falsch abgestellte Fahrzeuge die Räum- und Streuwagen des Winterdienstes, kann eine Räumung der betreffenden Straßenabschnitte nur bedingt oder sogar gar nicht erfolgen. Nicht anders verhält es sich, wenn dadurch die Müllabfuhr oder im schlimmsten Falle Feuerwehr und Rettungsdienst nicht durchfahren können. Die Räumung der Odenthaler Straßen erfolgt nach Dringlichkeitsstufen. Der Bauhof bittet darum, nicht in Wendehämmern oder Kreuzungsbereichen zu parken, da die großen Fahrzeuge sonst kaum rangieren können und dies die Arbeit noch zusätzlich erschwert. Bitte unterstützen Sie mit Ihrer Rücksichtnahme entsprechend. Herzlichen Dank.
Allen weiteren Infos finden Sie in der Straßenreinigungssatzung







