Sehr geehrte Damen und Herren,
wie in beiliegender, offizieller Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mitgeteilt, gilt für infizierte Personen oder
begründete Verdachtsfälle von COVID-19 in häuslicher Quarantäne, dass während der Dauer
der amtlich angeordneten Quarantäne sämtliche Abfälle, in stabilen, möglichst reißfesten
und fest verschlossenen Abfallsäcken in die Restmüllbehälter geben werden sollen.
Neben Restmüll werden auch häusliche Verpackungsabfälle (gelbe Säcke/Tonnen), Altpapier
und Küchenabfälle über die Restmülltonne entsorgt. Ausgenommen sind Gartenabfälle,
diese können auch weiter über die Biotonnen gesammelt werden.
Stellen Sie mit dem amtlich festgesetzten Beginn der Quarantäne die Entsorgung Ihrer
häuslichen Abfälle entsprechend um. Die vor der Quarantäne bereits getrennt gesammelten
Bio-, Verpackungs-und Papierabfälle können Sie in den jeweiligen Behältern bzw. Säcken
belassen und diese über die nächste Bio-, Verpackungs- und Papierabfallabfuhr entsorgen.
Sollte die Restmülltonne bereits vor der nächsten Abfuhr voll sein, so können Sie, nach
Anmeldung beim BAV unter folgenden Telefonnr.:
Burscheid: 0800 805 800 5
Engelskirchen: 0800 805 805 3
Hückeswagen: 0800 805 805 4
Leichlingen: 0800 805 806 0
Radevormwald: 0800 805 801 0
Reichshof: 0800 805 805 9
einmalig die Papierabfalltonne mit Restabfällen in stabilen, möglichst reißfesten und fest
verschlossenen Abfallsäcken befüllen und diese zur nächsten Leerung Ihrer Restmülltonne
dazu stellen, auch wenn die Papierabfalltonnen schon teilweise mit Altpapier befüllt sein
sollten. Das Abfuhrunternehmen wird entsprechend informiert.
Nach Aufhebung der Quarantäne trennen Sie die genannten Haushaltsabfälle bitte wieder
wie gewohnt.
Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und
Schadstoffe werden nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern nach Gesundung und
Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt.
Interne Vorgehensweise für die vom BAV entsorgten Kommunen (Engelskirchen,
Hückeswagen, Radevormwald, Reichshof, Burscheid, Leichlingen) (Sonderregelung
Kürten):
Melden sich beim Bürgerbüro des BAV Haushalte mit infizierten Personen und begründeten
Verdachtsfällen, die unter Quarantäne stehen und mit dem Volumen ihrer Restmülltonne
nicht auskommen, da sie entsprechend der Anordnung des BMU alle o.g. Abfälle über die
Restmülltonne entsorgen, gilt folgende Vorgehensweise:
1. Die Haushalte erhalten beiliegende Information.
2. Die Haushalte bekommen die Abfuhrtermine mitgeteilt, an denen ihre Papiertonne,
die dann zu einer Restmülltonne umfunktioniert wurde, gemeinsam mit der
Restmülltonne abgefahren wird.
3. Diese Regelung unter 2. gilt längstens für 4 Wochen. Sollte aufgrund der Infektion-
Quarantänesituation im Haushalt eine weitere Entsorgung aller Abfälle über den
Restmüll erforderlich sein, muss die weitere Entsorgung über die Papiertonne beim
BAV neu beantragt werden.
4. Dem Entsorger wird eine interne Liste nach Abfuhrterminen mit den
Anschriften/Wohnobjekten und den dort vorhandenen Abfallbehältern in denen
diese Sonderregelung gilt für die Restmüllabfuhren zur Verfügung gestellt.