Hinweisbekanntmachung
über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Angebote offener Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich zur Erfüllung des Rechtsanspruchs nach § 24 Abs. 4 SGB VIII n. F.
Zwischen dem Rheinisch-Bergischen Kreis, der Stadt Burscheid, der Gemeinde Kürten und der Gemeinde Odenthal ist gemäß §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) am 15.08.2026 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Angebote offener Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich zur Erfüllung des Rechtsanspruchs nach § 24 Abs. 4 SGB VIII n. F." abgeschlossen worden.
Diese Vereinbarung wurde von der Bezirksregierung Köln (Az. 31.1.5.6-496) am 23.09.2026 aufsichtsbehördlich genehmigt und am 05.10.2026 im Amtsblatt Nr. 40 für den Regierungsbezirk Köln veröffentlicht.
Sie wurde damit entsprechend § 24 Abs. 4 GkG NRW am 06.10.2026 wirksam.
Auf die Bekanntmachung wird hiermit gem. § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG NRW hingewiesen.
Odenthal, den 07.10.2026
Die Bürgermeisterin
gez.
Lundberg







