Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:
- Ab Mai erhalten Sie ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.
- Die Feststellungserklärung können Sie ab dem 1. Juli 2022 über Ihr Online-Finanzamt ELSTER abgeben. Hierfür wird ein Benutzerkonto benötigt. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, weil Sie z. B. Ihre Einkommensteuererklärung über ELSTER abgeben, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen. Andernfalls können Sie das Benutzerkonto bereits jetzt unter www.elster.de beantragen. Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden. Eine digitale Abgabe kann auch über andere Software-Anbieter erfolgen, wenn diese es anbieten.
- Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt. Hinweis: Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Antworten auf häufige Fragen zur Grundsteuer finden Sie hier in den FAQ der Finanzverwaltung NRW oder auf der Webseite www.grundsteuer.nrw.de. Fragen zur Grundsteuerreform beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamtes in Bergisch Gladbach über die Grundsteuer-Hotline (Mo. bis Fr. 9:00 bis 18:00 Uhr) unter der 02202/9342-1959.
Hinweis: Die Gemeindeverwaltung Odenthal kann keine Auskünfte zum Formular erteilen, da der Gemeindeverwaltung die Daten nicht vorliegen und nur das Finanzamt für Rückfragen zuständig ist.
Quelle: Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen