Der Ausschuss für Umwelt, Mobilität, Wirtschaft und Kultur der Gemeinde Odenthal hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2026 mehrheitlich beschlossen, die kommunale Wärmeplanung für das Gemeindegebiet Odenthal durchzuführen. Auf Grundlage der durchgeführten Eignungsprüfung nach § 14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) soll die Wärmeplanung im verkürzten Verfahren erfolgen.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiges Instrument zur Gestaltung der Wärmewende. Sie schafft auf kommunaler Ebene die Grundlage für eine strategische Planung der zukünftigen Wärmeversorgung. Ziel ist es, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten geeignete und möglichst kosteneffiziente Wege zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung aufzuzeigen. Für Gemeindegebiete mit nicht mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist die Wärmeplanung grundsätzlich bis zum 30. Juni 2028 zu erstellen.
Ergebnis der Eignungsprüfung nach § 14 WPG
Nach § 14 WPG kann für ein beplantes Gebiet oder Teilgebiet eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden, wenn die Eignungsprüfung ergibt, dass sich das Gebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignet.
Die von der Gemeinde Odenthal durchgeführte Eignungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass das gesamte Gemeindegebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärme- oder Wasserstoffnetz geeignet ist. Die kommunale Wärmeplanung soll daher für das gesamte Gemeindegebiet im verkürzten Verfahren durchgeführt werden.
Im Rahmen der Eignungsprüfung wurden insbesondere folgende Kriterien gemäß § 14 Abs. 2 WPG betrachtet:
- Im Gemeindegebiet besteht derzeit kein Wärmenetz,
- Es liegen keine konkreten Anhaltspunkte für nutzbare Potenziale aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme vor, die eine Versorgung über ein Wärmenetz nahelegen,
- Aufgrund der Siedlungsstruktur und des daraus resultierenden voraussichtlichen Wärmebedarfs ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht davon auszugehen, dass eine Versorgung über ein Wärmenetz wirtschaftlich darstellbar ist,
- In Gebieten ohne bestehendes Gasnetz liegen keine konkreten Anhaltspunkte für eine dezentrale Erzeugung, Speicherung und Nutzung von Wasserstoff vor. Eine Versorgung eines neuen Wasserstoffverteilnetzes erscheint daher nicht hinreichend gesichert,
- In Gebieten mit bestehendem Gasnetz ist insbesondere aufgrund der räumlichen Lage, der Abnehmerstruktur sowie des voraussichtlichen Wärmebedarfs davon auszugehen, dass eine zukünftige Versorgung über ein Wasserstoffnetz mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht wirtschaftlich sein wird.
Die Einschätzung hinsichtlich einer möglichen zukünftigen Wasserstoffversorgung wird durch die RheinNetz GmbH gestützt. Nach deren Einschätzung bestehen für Odenthal derzeit keine hinreichenden Grundlagen für vertiefende Überlegungen zu einer Umstellung des bestehenden Gasnetzes auf Wasserstoff. Auch das Potenzial für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung über Wärmenetze wird für das Gemeindegebiet von der BELKAW als sehr begrenzt eingeschätzt.
Weiteres Vorgehen
Auf Grundlage dieses Ergebnisses wird die kommunale Wärmeplanung für das Gemeindegebiet Odenthal im verkürzten Verfahren fortgeführt. In den im Rahmen der Eignungsprüfung ausgeschlossenen Gebieten kann nach Maßgabe des Wärmeplanungsgesetzes von bestimmten weiteren Untersuchungen abgesehen werden. Für diese Gebiete wird eine dezentrale Wärmeversorgung als voraussichtliche Versorgungsart betrachtet.
Hinweis: Die kommunale Wärmeplanung dient der strategischen Orientierung und stellt keine unmittelbar verbindliche Vorgabe für einzelne Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer hinsichtlich der Wahl einer bestimmten Heizungsart dar.







