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Änderung der Verbandssatzung des Wasserversorgungsverbands Rhein-Wupper

Die Änderung der Verbandssatzung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper wurde

gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Amtsblatt

der Bezirksregierung Köln vom 17.12.2108, Nr. 50, lfd. Nr. 692, Seite 475 bekannt gemacht.

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