Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug von Wohnraum, der mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde.
Dabei wird zwischen der allgemeinen und der gezielten Wohnberechtigung unterschieden.
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig und ermöglicht die Wohnungssuche für alle öffentlich geförderten Wohnungen im gesamten Bereich von Nordrhein-Westfalen.
Ein gezielter Wohnberechtigungsschein wird für eine ganz bestimmte Wohnung erteilt, wenn diese bezogen werden soll und der Vermieter gleichzeitig der Überlassung zugestimmt hat.
Die Wohnung darf eine bestimmte Wohnfläche, je nach Personenzahl nicht überschreiten.
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.
Für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins ist eine Einkommensprüfung erforderlich. Daher ist die Vorlage von Einkommensnachweisen aller im Haushalt lebenden Personen der letzten 12 Monate erforderlich.
Benötigte Formulare finden Sie beim Rheinisch-Bergischen-Kreis unter:







