Vorsorgevollmacht
Es gibt Situationen, in denen die Menschen nicht mehr selbst über ihre medizinische Behandlung, die Kündigung ihrer Wohnung oder über ihr Vermögen bestimmen können. Angehörige, Ärzte oder Gerichte müssen dann stellvertretend Entscheidungen treffen. Es fällt ihnen leichter, wenn die Wünsche des Betroffenen rechtzeitig schriftlich festgehalten worden sind in einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungs- und/oder Patientenverfügung.
Die Beratungen zur Vorsorge finden jeden ersten Donnerstag im Monat im Trauzimmer des Rathauses statt.
Vorherige telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich.
Frau Marietta Gertig
Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Leverkusen
E-Mail: m.gertig@skfleverkusen.de
Tel.: 02171 - 49030







