Urkunden

Urkunden bzw. Abschriften der Register dürfen nur an berechtigte Personen ausgehändigt werden. Wenn Sie die Urkunde vor Ort abholen, bringen Sie bitte Ihren Ausweis mit. Falls Sie diese zugesandt haben möchten, fügen Sie am besten einen Scan Ihres Ausweises als Anlage mit bei, um sich als berechtigte Person auszuweisen.

 

Das Standesamt hat bestimmte Aufbewahrungsfristen. Diese sind wie folgt:

 

Register

Aufbewahrungsfrist

Geburtenregister110 Jahre
Eheregister80 Jahre
Sterberegister30 Jahre

Über diese Fristen hinaus beantragen Sie bitte Urkunden und Anfragen über das Archiv.

Für die erste Urkunde wird ein Betrag von 10,- € erhoben, für jedes weitere Exemplar der gleichen Urkunde werden 5,- € berechnet.

für den Nachweis der Berechtigung einen gültigen Ausweis, Vollmacht, o. ä.

§ 62 des Personenstandsgesetzes

Kontakt

Frau Kerber

Standesbeamtin
Details

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