Urkunden bzw. Abschriften der Register dürfen nur an berechtigte Personen ausgehändigt werden. Wenn Sie die Urkunde vor Ort abholen, bringen Sie bitte Ihren Ausweis mit. Falls Sie diese zugesandt haben möchten, fügen Sie am besten einen Scan Ihres Ausweises als Anlage mit bei, um sich als berechtigte Person auszuweisen.
Das Standesamt hat bestimmte Aufbewahrungsfristen. Diese sind wie folgt:
Register | Aufbewahrungsfrist |
Geburtenregister | 110 Jahre |
Eheregister | 80 Jahre |
Sterberegister | 30 Jahre |
Über diese Fristen hinaus beantragen Sie bitte Urkunden und Anfragen über das Archiv.
§ 62 des Personenstandsgesetzes
für den Nachweis der Berechtigung einen gültigen Ausweis, Vollmacht, o. ä.
Für die erste Urkunde wird ein Betrag von 10,- erhoben, für jedes weitere Exemplar der gleichen Urkunde werden 5,- berechnet.
Urkunden bzw. Abschriften der Register dürfen nur an berechtigte Personen ausgehändigt werden. Wenn Sie die Urkunde vor Ort abholen, bringen Sie bitte Ihren Ausweis mit. Falls Sie diese zugesandt haben möchten, fügen Sie am besten einen Scan Ihres Ausweises als Anlage mit bei, um sich als berechtigte Person auszuweisen.
Das Standesamt hat bestimmte Aufbewahrungsfristen. Diese sind wie folgt:
Register | Aufbewahrungsfrist |
Geburtenregister | 110 Jahre |
Eheregister | 80 Jahre |
Sterberegister | 30 Jahre |
Über diese Fristen hinaus beantragen Sie bitte Urkunden und Anfragen über das Archiv.
§ 62 des Personenstandsgesetzes
für den Nachweis der Berechtigung einen gültigen Ausweis, Vollmacht, o. ä.
Für die erste Urkunde wird ein Betrag von 10,- erhoben, für jedes weitere Exemplar der gleichen Urkunde werden 5,- berechnet.
Urkunden bzw. Abschriften der Register dürfen nur an berechtigte Personen ausgehändigt werden. Wenn Sie die Urkunde vor Ort abholen, bringen Sie bitte Ihren Ausweis mit. Falls Sie diese zugesandt haben möchten, fügen Sie am besten einen Scan Ihres Ausweises als Anlage mit bei, um sich als berechtigte Person auszuweisen.
Das Standesamt hat bestimmte Aufbewahrungsfristen. Diese sind wie folgt:
Register | Aufbewahrungsfrist |
Geburtenregister | 110 Jahre |
Eheregister | 80 Jahre |
Sterberegister | 30 Jahre |
Über diese Fristen hinaus beantragen Sie bitte Urkunden und Anfragen über das Archiv.
§ 62 des Personenstandsgesetzes
für den Nachweis der Berechtigung einen gültigen Ausweis, Vollmacht, o. ä.
Für die erste Urkunde wird ein Betrag von 10,- erhoben, für jedes weitere Exemplar der gleichen Urkunde werden 5,- berechnet.
Urkunden bzw. Abschriften der Register dürfen nur an berechtigte Personen ausgehändigt werden. Wenn Sie die Urkunde vor Ort abholen, bringen Sie bitte Ihren Ausweis mit. Falls Sie diese zugesandt haben möchten, fügen Sie am besten einen Scan Ihres Ausweises als Anlage mit bei, um sich als berechtigte Person auszuweisen.
Das Standesamt hat bestimmte Aufbewahrungsfristen. Diese sind wie folgt:
Register | Aufbewahrungsfrist |
Geburtenregister | 110 Jahre |
Eheregister | 80 Jahre |
Sterberegister | 30 Jahre |
Über diese Fristen hinaus beantragen Sie bitte Urkunden und Anfragen über das Archiv.
§ 62 des Personenstandsgesetzes
für den Nachweis der Berechtigung einen gültigen Ausweis, Vollmacht, o. ä.
Für die erste Urkunde wird ein Betrag von 10,- erhoben, für jedes weitere Exemplar der gleichen Urkunde werden 5,- berechnet.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Julia
Kerber
Standesbeamtin
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 113
- kerber@odenthal.de
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Julia
Kerber
Standesbeamtin
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 113
- kerber@odenthal.de
Urkunden
Urkunden bzw. Abschriften der Register dürfen nur an berechtigte Personen ausgehändigt werden. Wenn Sie die Urkunde vor Ort abholen, bringen Sie bitte Ihren Ausweis mit. Falls Sie diese zugesandt haben möchten, fügen Sie am besten einen Scan Ihres Ausweises als Anlage mit bei, um sich als berechtigte Person auszuweisen.
Das Standesamt hat bestimmte Aufbewahrungsfristen. Diese sind wie folgt:
Register | Aufbewahrungsfrist |
Geburtenregister | 110 Jahre |
Eheregister | 80 Jahre |
Sterberegister | 30 Jahre |
Über diese Fristen hinaus beantragen Sie bitte Urkunden und Anfragen über das Archiv.
Für die erste Urkunde wird ein Betrag von 10,- € erhoben, für jedes weitere Exemplar der gleichen Urkunde werden 5,- € berechnet.
für den Nachweis der Berechtigung einen gültigen Ausweis, Vollmacht, o. ä.
§ 62 des Personenstandsgesetzes