Straßenleuchten versetzen oder neu aufstellen
Wenn Sie z. B. einen Neubau, eine neue Garage oder eine neue Grundstückszufahrt planen, kann es sein, dass eine Straßenleuchte an einer ungünstigen Stelle steht und Ihr Bauvorhaben dadurch einschränkt. In diesen Fällen kann auf Ihren formlosen Antrag hin die Leuchte, sofern technisch möglich, versetzt werden. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller zu tragen.
Ist es in Ihrer Straße zu dunkel, kann die Gemeinde prüfen, ob eine Aufstockung der Beleuchtungsanlage möglich ist. Auch hierfür reicht ein formloser Antrag.







