- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Anschrift
- 001Altenberger-Dom-Str. 2951519Odenthal
- Anschrift
- 001Scheurener Str. 80 B51519Odenthal
Dennis
Schmidt
Kanalhausanschlüsse, Straßenbau
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Altenberger-Dom-Str. 2951519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 188
- d.schmidt@odenthal.de
Dennis
Schmidt
Kanalhausanschlüsse, Straßenbau
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Altenberger-Dom-Str. 2951519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 188
- d.schmidt@odenthal.de
- Anschrift
- 001Altenberger-Dom-Str. 2951519Odenthal
Dennis
Schmidt
Kanalhausanschlüsse, Straßenbau
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Altenberger-Dom-Str. 2951519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 188
- d.schmidt@odenthal.de
Dennis
Schmidt
Kanalhausanschlüsse, Straßenbau
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Altenberger-Dom-Str. 2951519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 188
- d.schmidt@odenthal.de
Straßenbaumaßnahmen
Als Straßenbaulastträger der Gemeindestraßen obliegt es der Gemeinde Odenthal, ihre Straßen herzustellen und verkehrssicher zu unterhalten. Hierzu gibt es verschiedene Methoden:
- Unterhaltung
- Sanierung
- Grunderneuerung
- erstmalige Herstellung a) durch die Gemeinde b) durch Erschließungsträger
1. Bei der Unterhaltung werden die Oberflächenschäden (Risse, Löcher usw.) bei Bedarf behoben.
2. Bei der Sanierung wird z. B. die Deckschicht erneuert oder eine neue Schicht aufgebracht. Diese Methode kommt dann in Betracht, wenn die Oberfläche bereits gehäuft Schäden aufweist, die Grundsubstanz der Straße jedoch noch tragfähig ist.
3. Eine Grunderneuerung wird dann erforderlich, wenn der Schadenszustand der Straße so schlecht ist, dass eine Sanierung keine Verlängerung der Restnutzungsdauer mehr bewirken kann. Dies ist aus finanztechnischer Sicht grundsätzlich dann gegeben, wenn die Straße 50 Jahre oder älter ist. Die Gemeinde erhebt für eine Grunderneuerung von den Anliegern Straßenbaubeiträge gem. § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der derzeit gültigen Satzung über die Erhebung von Beiträgen.
4.a) Für eine erstmalige Herstellung erhebt die Gemeinde Erschließungsbeiträge nach § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der derzeit gültigen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.
4.b) Bei der Erschließung eines Neubaugebietes durch einen Erschließungsträger wird dieser verpflichtet, alle Erschließungsanlagen (Straße, Kanäle, etc.) herzustellen. Die Gemeinde erhebt von den Eigentümern / Käufern der Baugrundstücke keine Beiträge.
Nähere Informationen zu den einzelnen Themen finden Sie unter folgenden Links:
<link internal-link>Durch die Gemeinde geplante Straßenbaumaßnahmen
<link internal-link>Von Erschließungsträgern geplante Erschließungsmaßnahmen
<link internal-link>Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge
Die Gemeinde Odenthal wird im Laufe des Jahres 2018 eine Zustandserfassung und -bewertung der gesamten Gemeindestraßen durchführen lassen und darauf basierend einen Maßnahmenkatalog für die nächsten Jahre erstellen. Sobald dieser vorliegt, wird er hier veröffentlicht werden.