- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Anja
Breuer
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- breuer@odenthal.de
Georgia
Faltaka
Rathaus
Montag
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Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
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8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- faltaka@odenthal.de
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Anja
Breuer
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
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8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
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8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
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1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- breuer@odenthal.de
Georgia
Faltaka
Rathaus
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1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
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Sozialhilfe
Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, auf die jeder in Not geratene Bürger unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch hat, z. B. die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe zur Pflege.
Sozialhilfe kommt zum Einsatz, wenn Hilfebedürftigkeit aufgrund einer Notlage besteht. Die Ursachen derartiger Notlagen können vielfältig sein. Im Prinzip kann es jeden treffen - vorübergehend oder auch längerfristig - Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen.
Bezieher von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe.
Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung einen Termin. Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Die Erbringung von Unterlagen ist fallabhängig. Es wird empfohlen, vorab mit der Sachbearbeitung Kontakt aufzunehmen.
SGB XII