Sozialhilfe

Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, auf die jeder in Not geratene Bürger unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch hat, z. B. die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe zur Pflege.

 

Sozialhilfe kommt zum Einsatz, wenn Hilfebedürftigkeit aufgrund einer Notlage besteht. Die Ursachen derartiger Notlagen können vielfältig sein. Im Prinzip kann es jeden treffen - vorübergehend oder auch längerfristig - Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen. 



Bezieher von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe.
 

Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung einen Termin. Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Beratungsgespräche zur Verfügung.

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Frau Anja Breuer

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