Rentenangelegenheiten

Das Sozialamt im Fachbereich Bürgerdienste der Gemeinde Odenthal hilft Ihnen in Rentenangelegenheiten folgenden Fällen weiter:
 

  • Aufnahme von Rentenanträgen (z. B. Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Hinterbliebenenrente),
  • Anträge auf Klärung des Versicherungskontos,
  • Anträge auf Anerkennung von Kindererziehungs-/Berücksichtigungszeiten,
  • Anträge auf Zahlung von freiwilligen Beiträgen,
  • Auskünfte zu sämtlichen Fragen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung (nicht jedoch zur Rentenhöhe),
  • Beglaubigungen der Unterlagen für Rentenzwecke
    soweit diese über die Rentenversicherung finanziert werden sollen.

Bitte informieren Sie sich über Ihre Rentenansprüche möglichst frühzeitig. Klären Sie eventuelle Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf (ungeklärte Zeiten) alsbald durch einen Antrag auf Kontoklärung.

Auskünfte über die zu erwartende Rentenhöhe kann Ihnen die hiesige Rentenstelle der Gemeinde Odenthal aus technischen Gründen nicht erteilen.


Haben Sie Fragen zur gesetzlichen Rente? Außer bei der hiesigen Rentenstelle erhalten Sie hier kompetente Auskunft:

Kostenloses Bürgertelefon von

Service Zentrum Leverkusen
0214/8323-01
Email:  service-zentrum.leverkusen@drv-rheinland.de


Service Zentrum Gummersbach
02261/805-01
Email:  service-zentrum.gummersbach@drv-rheinland.de

 

Kostenloses Bürgertelefon:

DRV Rheinland
Telefon: 0800 1000 480 13
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Rheinland/de
 

DRV Bund
Telefon: 0800 1000 480 70  
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/

 

Die Rentenstelle der Gemeinde Odenthal ist nur unter vorheriger Terminvereinbarung zu erreichen.
Schreiben Sie hierfür eine Email oder hinterlassen eine Nachricht auf der Voicebox des Telefonanschlusses.

Bitte beachten Sie, dass die Rentenstelle der Gemeinde Odenthal lediglich Auskünfte geben kann. Eine eingehende Beratung sowie Berechnungen sind leider nicht möglich.
Hier wenden Sie sich bitte direkt an die deutsche Rentenversicherung.

Beglaubigungen für Rentenzwecke können zu den normalen Öffnungszeiten auch im Bürgerbüro und von der Rentenstelle ausgestellt werden.

Welche Unterlagen für Ihr spezielles Anliegen mitgebracht werden sollten, klären Sie am besten vorab telefonisch.

Sozialgesetzbuch VI

Kontakt

Frau Sandhof

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