Plakatierung

Soll zu Werbe- und/oder Informationszwecken im Gemeindegebiet Odenthal mit Tafeln, Plakaten o.ä. im öffentlichen Bereich geworben werden, ist dies erlaubnispflichtig.

Plakatierungen ohne erforderliche Erlaubnis werden auf Kosten des Verantwortlichen durch die Gemeinde entfernt. Daneben kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet werden.

Plakatierungen im privaten Bereich (z. B. in Geschäften) unterliegen nicht der Erlaubnispflicht.

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Frau Just

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