Namensänderung öffentlich-rechtlich

In Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Änderung des Vor- und/oder Familiennamens gestellt werden. Es muss ein wichtiger Grund aufgeführt werden, der die Änderung rechtfertigt.

Der Antrag ist formgebunden. Sie finden ihn weiter unten auf der Seite. Dieser kann mit den entsprechenden Unterlagen auch hier beim Standesamt abgegeben werden. Das Standesamt leitet diesen dann an den Rheinisch-Bergischen Kreis weiter.

Über den Antrag entscheidet der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises in Bergisch Gladbach.

 

Bei Änderung des Vornamens können Gebühren in Höhe von bis zu 255 €, bei Änderung des Familiennamens bis zu 1.022 € entstehen.

Über die Höhe entscheidet der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises.

- vollständig beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters
- aktueller Verdienstnachweis
- aktuelle erweiterete Aufenthaltsbescheinigung
- Führungszeugnis der Belegart "O"

Eventuell müssen noch weitere Unterlagen vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass die Beschaffung der Unterlagen mit weiteren Kosten verbunden ist.

Ihre Ansprechperson

Frau Julia Kerber

kerber@​odenthal.de 02202 710 113Adresse | Öffnungszeiten | Details

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