Nachbeurkundung von Personenstandsfällen

Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle, die im Ausland beurkundet wurden, können beim Wohnortstandesamt in Deutschland für deutsche Staatsangehörige nachbeurkundet werden.  Das zuständige Standesamt prüft die ausländischen Dokumente unter Berücksichtigung des deutschen Rechts.

Die Beurkundung erfolgt am Wohnort. Sollten Sie als Deutscher über keinen Wohnsitz in Deutschland verfügen, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.

Nachbeurkundung für Eheschließung, Geburt oder Lebenspartnerschaft: 40 €

Nachbeurkundung eines Sterbefalls: 21 €

(zzgl. Urkunden 10 € bzw. ab der zweiten Urkunde jede weitere 5 €)

ausländische Urkunden im Original, als internationale Urkunde oder mit Übersetzung und ggf. mit Überbeglaubigung (Legalisation, Apostille)

 

Für Auskünfte zu den vorzulegenden Unterlagen wenden Sie sich bitte an das Standesamt!

PStG §§ 34 ff.

BGBl. 1953 II S. 559

Ihre Ansprechperson

Frau Julia Kerber

kerber@​odenthal.de 02202 710 113Adresse | Öffnungszeiten | Details

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